Wegen Nichtzahlung der gesetzlichen Hundetaxe hat der Gemeinderat eine Person mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft. Weiter muss sie Verfahrenskosten von 200 Franken, die Mahngebühren von 20 Franken sowie die ordentliche Hundetaxe von 120 Franken bezahlen.
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