Mit Inkrafttreten des neuen Stromgesetzes (Mantelerlass) per 1. Januar ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergütung von Elektrizität aus dezentralen Erzeugungsanlagen, insbesondere aus Photovoltaikanlagen. Die Rückliefervergütung muss sich ...
Mit Inkrafttreten des neuen Stromgesetzes (Mantelerlass) per 1. Januar ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergütung von Elektrizität aus dezentralen Erzeugungsanlagen, insbesondere aus Photovoltaikanlagen. Die Rückliefervergütung muss sich künftig nach dem Referenzmarktpreis orientieren. Es besteht jedoch weiterhin ein gesetzlich festgelegter Mindesttarif, um sicherzustellen, dass Produzentinnen und Produzenten für eingespeiste Energie eine kostendeckende Grundvergütung erhalten. Für Anlagen bis 30 kW beträgt dieser Mindesttarif 6 Rp./kWh. Die Elektra Bettwil hat einen fixen Rückliefertarif von 8 Rp./kWh festgelegt. Der Herkunftsnachweis bleibt bei 1.5 Rp./kWh. Das Tarifblatt ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.