Aktuelles aus dem Beinwiler Gemeindehaus
Im Rahmen der Mitwirkung zum kommunalen Gesamtplan Verkehr wurde ein Begehren für eine Tempo-30-Zone in Winterschwil eingegeben. Der Gemeinderat ist auf dieses Begehren eingetreten, nachdem auf Bürgerinitiative hin eine ...
Aktuelles aus dem Beinwiler Gemeindehaus
Im Rahmen der Mitwirkung zum kommunalen Gesamtplan Verkehr wurde ein Begehren für eine Tempo-30-Zone in Winterschwil eingegeben. Der Gemeinderat ist auf dieses Begehren eingetreten, nachdem auf Bürgerinitiative hin eine überwiegende Mehrheit an Einwohnern von Winterschwil ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Projekt gegeben hat. Der Gemeinderat hat eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem eine Situationsanalyse, eine Verkehrserhebung und ein Massnahmenkonzept beinhaltete.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation sowie den Konzeptbericht Weiler Winterschwil werden verschiedene Verkehrsmassnahmen verfügt: die Einführung einer Tempo-30-Zone auf bestehenden Gemeindestrassen, samt Signalisationsschildern Anfang und Ende Zone 30 bei Ortseingang beziehungsweise Ortsende (kombiniert mit bestehenden Hinweissignalen) und Bodenmarkierungen «Zone 30», Rechtsvortritt bei Einzweiger Winterschwilerstrasse sowie Führungslinien bei grösseren Ausfahrten von Privatparzellen.
Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zone können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April bis am 7. Mai zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen gegen diese Verkehrsmassnahmen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig. --gk