Thema Blauzungenkrankheit
09.05.2025 Region OberfreiamtInterpellation von Alain Bütler, SVP, Kallern
Seit Ende August sind in der Schweiz unzählige Fälle der Blauzungenkrankheit registriert worden. Dazu stellen die SVP-Grossräte Alain Bütler, Kallern, und Lukas Abt, Brittnau, dem Regierungsrat ...
Interpellation von Alain Bütler, SVP, Kallern
Seit Ende August sind in der Schweiz unzählige Fälle der Blauzungenkrankheit registriert worden. Dazu stellen die SVP-Grossräte Alain Bütler, Kallern, und Lukas Abt, Brittnau, dem Regierungsrat Fragen.
Der Kanton Aargau und dessen Landwirtschaftsbetriebe sind stark von der Blauzungenkrankheit betroffen. So sagt es der kantonale Veterinärdienst. Dies stellt die Landwirtinnen und Landwirte, Tierärztinnen und Tierärzte wie auch den Veterinärdienst vor grosse Herausforderungen. Gemäss der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz entschädigt die Tierseuchenkasse Nutztiere, die an Blauzunge sterben oder eingeschläfert werden müssen, zu 60 Prozent des geschätzten Werts. Der Erregernachweis und typische Symptome müssten in Absprache mit dem Veterinärdienst erbracht werden. Die Interpellanten bringen ein, dass gemäss Medienmitteilung vom 5. März bereits über 230 Gesuche für allfällige Entschädigungen beim Amt für Verbraucherschutz eingegangen sind.
Zahlt sich Impfung aus?
Entsprechend stellen sie Fragen. Sie wollen wissen, wie die Zwischenbilanz bei der Beantwortung der Gesuche lautet. «Wie viele konnten gutgeheissen werden? Wie viele wurden abgelehnt oder zurückgewiesen? Aus welchen Gründen? Wie hoch sind die bereits ausbezahlten Entschädigungen? Entspricht die verwendete Abrechnungsmaske den heutigen Marktverhältnissen? Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Gesuches?» Laut Bütler und Abt haben die Landwirte die Möglichkeit, ihre Tiere freiwillig zu impfen und damit schwere Erkrankungen zu vermeiden. Sie fragen darum, ob neue Fälle immer gleich beurteilt werden, egal ob die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind oder nicht. «Werden Tierabgänge gleichwertig entschädigt?» Die beiden wissen zudem, dass ausserhalb der vektorfreien Periode seit dem 1. April die Laborkosten für den Erregernachweis zulasten der Tierhalter gehen. «Kann der Kanton eine wirksame Seuchenüberwachung gewährleisten, wenn durch die zusätzlich anfallenden Kosten mutmasslich weniger beprobt wird?» Sie fragen auch, ob das Veterinäramt die Tierärztinnen und Tierärzte im Kanton Aargau aktiv bei der Beschaffung ausreichender Impfstoffmengen zur Minderung der Seuchenauswirkungen unterstütze. Zudem machen sie geltend, dass weitere Seuchen die Schweiz bedrohen, zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche. «Kann die Seuchenüberwachung und -bekämpfung im Aargau gewährleistet werden? Was passiert, wenn der Tierseuchenfonds ausgeschöpft ist?» --ake