Obligatorisch für alle mit Jahrgang 2003
Seit dem 1. Januar 2024 sieht das kantonale Recht vor, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer mit Status C), die im laufenden Jahr 23 ...
Obligatorisch für alle mit Jahrgang 2003
Seit dem 1. Januar 2024 sieht das kantonale Recht vor, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer mit Status C), die im laufenden Jahr 23 Jahre alt werden, obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen.
Im Jahr 2026 betrifft dies Personen mit Jahrgang 2003. Die Teilnahme gilt als Amtstermin. Diese Mitteilung dient als Vorinformation. Pflichtige Teilnehmende werden im Verlauf des Jahres von den regionalen Stellen persönlich aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine unbegründete Nichtteilnahme kann sanktioniert werden. Weitere Informationen unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung. --gk