Verleih auf Zeit
09.06.2023 Oberlunkhofen, KelleramtMotion von SVP-Grossrat Christoph Hagenbuch (Sprecher), Oberlunkhofen
Die Motion fordert, dass die Versteigerung tiefer Auto- oder Motorradkontrollschilder auf ein respektive wenige Jahre zu befristen ist.
Entsprechend soll der Regierungsrat das Gesetz ...
Motion von SVP-Grossrat Christoph Hagenbuch (Sprecher), Oberlunkhofen
Die Motion fordert, dass die Versteigerung tiefer Auto- oder Motorradkontrollschilder auf ein respektive wenige Jahre zu befristen ist.
Entsprechend soll der Regierungsrat das Gesetz und die Verordnungen anpassen: Tiefe Auto- und Motorradschilder (AG 1 bis AG 100) sollen künftig jeweils nur noch für ein Jahr respektive für wenige Jahre befristet an private oder gewerbliche Autohalter abgegeben werden. Ist die im Voraus definierte Zeit abgelaufen, sollen sie zurück ins Eigentum des Kantons kommen, um sofort erneut versteigert werden zu können.
Kontrollschilder zurück in kantonalen Besitz
Die Tatsache, dass der Kanton Aargau tiefe Kontrollschilder versteigert, geht unter anderem auf ein Postulat von Sämi Richner (EVP) sowie auf eine Interpellation von Jeanine Glarner (FDP) zurück. Seither werden Kontrollschilder mit tiefen Nummern (zwei- bis fünfstellig) versteigert. Der Kanton hält aber nach wie vor insbesondere sämtliche einstelligen Kontrollschilder sowie einige zwei und dreistellige Kontrollschilder. Von den 21 Autokontrollschildern werden 19 bei der Kantonspolizei eingesetzt.
Bisher werden die Kontrollschilder jeweils einmalig versteigert und auf unbestimmte Zeit vergeben. Solange der Halter das Kontrollschild nicht aus eigenem Antrieb abgibt, bleibt die tiefe Nummer bei der ersteigernden Person. Das Kontrollschild komme in der Regel erst wieder zum Kanton zurück, wenn der ehemalige Halter verstorben ist, ohne dass die tiefe Nummer innerhalb der engeren Familie oder innerhalb der Firma übertragen worden wäre.
Finanzielle Vorteile
Eine «Vergabe auf Zeit» von tieferen Nummernschildern lohne sich aber für den Kanton. Einerseits sei der Bedarf von den Kontrollschildnummern für die Kantonspolizei nicht mehr gegeben. Zudem haben sich die Erlöse aus den Versteigerungen tiefer Nummernschilder in den letzten Jahren stark erhöht. Durch die regelmässige Versteigerung würden die Erlöse der Staatskasse zugute kommen. So ergäben sich aus einem einmaligen finanziellen Ertrag für den Kanton wiederkehrende.
Jährliche Versteigerung ermöglichen
Den Motionären schwebt vor, diese Versteigerungen der sehr tiefen Kontrollschilder beispielsweise jährlich während der Vorweihnachtszeit durchzuführen. Die ersteigerten Kontrollschilder werden daraufhin für die Periode vom 15. Januar bis zum 31. Dezember ausgeliehen. Danach müssen sie wieder an den Kanton zurückgegeben werden, um im Folgejahr erneut an den Meistbietenden ausgeliehen werden zu können.
Kontrollschilder im Bereich AG 1 bis AG 100, die sich heute nicht im Eigentum des Kantons befinden, verbleiben dabei bei den heutigen Besitzern, bis diese ihre Kontrollschilder freiwillig an den Staat zurückgeben respektive aufgrund der heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen zurückgeben müssen. Danach kommen diese Kontrollschilder auch in den Topf der jährlich zu versteigernden Kontrollschilder. --red