Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde wiederholt unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen sind auch immer wieder die Schulanlagen. Gemäss Polizeireglement sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und ...
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde wiederholt unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen sind auch immer wieder die Schulanlagen. Gemäss Polizeireglement sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere oder Sachen gefährdet werden.
Es ist zudem verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht verunreinigt wird. Hundehalterinnen und Hundehalter sind auch verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht die Hundehalterinnen und Hundehalter, sich dringend an diese gesetzlichen Bestimmungen für Tierhalter zu halten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen muss mit Busse geahndet werden.