Neuigkeiten aus Eggenwil
Im Jahr 2024 wurden in Eggenwil 113,3 Tonnen (Vorjahr: 118 Tonnen) Hauskehricht und Sperrgut eingesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage Limeco in Dietikon zugeführt. Das ergibt 107 (114) Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Menge ...
Neuigkeiten aus Eggenwil
Im Jahr 2024 wurden in Eggenwil 113,3 Tonnen (Vorjahr: 118 Tonnen) Hauskehricht und Sperrgut eingesammelt und der Kehrichtverbrennungsanlage Limeco in Dietikon zugeführt. Das ergibt 107 (114) Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Menge entspricht in Relation zum kantonsweiten Durchschnitt nach wie vor einem sehr guten Wert. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 produzierten die Aargauerinnen und Aargauer pro Kopf 151 (2022: 154) Kilogramm Kehricht und Sperrgut.
Weiter wurden in der Gemeinde letztes Jahr 131,3 (139,8) Tonnen biogene Abfälle aus den privaten Haushaltungen der Grüngutverwertung Hufschmid in Nesselnbach weitergeleitet. Hinzu kam die Entsorgung von 19,3 (23,5) Tonnen Altpapier und Karton, 36,3 (38) Tonnen Altglas, 4,9 (2,8) Tonnen Altmetall gemischt, 3,5 (3,4) Tonnen Aluminium und Weissblech sowie analog den Vorjahren rund 4 Kubikmetern mineralischen Abfällen (inerter Bauschutt) und 500 Litern Speise-/Motorenöl und Fetten.
Der rege genutzte Spezialsammelabend mit Festwirtschaft auf dem Dorfplatz fand am 7. Juni 2024 statt. Die Abfallwirtschaft wird in Eggenwil seit über 25 Jahren vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip gebührenfinanziert.
16 Robidogs auf dem Gemeindegebiet sollten ausreichen
Gegenwärtig leben in Eggenwil 94 Hunde. Auf dem Gemeindegebiet stehen insgesamt 16 Robidog-Behälter zur Verfügung. Die grosse Mehrheit der Hundehalter nutzt diese Einrichtungen ordnungsgemäss. Leider gibt es trotzdem immer wieder Hundehalter, die sich nicht um den von ihren Tieren zurückgelassenen Kot auf Strassen, Plätzen, Rabatten und Wiesen kümmern.
Der Gemeinderat macht die fehlbaren Hundehalterinnen und Hundehalter auf die Bestimmungen des Polizeireglements aufmerksam: «Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und der private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.» Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können vom Gemeinderat mit Geldbussen bis zu 2000 Franken bestraft werden. --gk