Weniger wert – dafür Entschädigung
31.10.2024 MuriInterpellation von Stefan Huwyler, FDP, Muri
Windenergieanlagen werfen Fragen auf – auch bei Grossrat Stefan Huwyler. Etwa zu Entschädigungen von Windenergieparks und zur Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Windenergieanlagen.
...Interpellation von Stefan Huwyler, FDP, Muri
Windenergieanlagen werfen Fragen auf – auch bei Grossrat Stefan Huwyler. Etwa zu Entschädigungen von Windenergieparks und zur Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Windenergieanlagen.
Beinwil soll von der Windpark Lindenberg AG eine Abgeltung von 1,3 Millionen Franken über 20 Jahre erhalten. Auch Grundeigentümer sollen Entschädigungen erhalten. Für Stefan Huwyler, FDP, Muri, und Jeannine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg, stellen sich deshalb grundsätzliche Fragen zu Entschädigungen, aber auch, ob private Liegenschaftseigentümer eine Abgeltung für mutmassliche Wertminderung ihrer Immobilien erhalten. Darum stellen sie dem Regierungsrat in ihrer Interpellation verschiedene Fragen.
Sie wollen wissen, wie viele Grundeigentümer, die für die Windenergieanlagen am Lindenberg und in Oberhof Land zur Verfügung stellen, eine Entschädigung erhalten, wie diese berechnet werde und wie hoch diese insgesamt seien, am Lindenberg und in Oberhof.
Bis zu 20 Prozent Wertverlust
Ebenso fragen sie, welche Gemeinden Entschädigungen von der Windpark Lindenberg AG und von der Windpark Burg AG erhalten und für welche Inkonvenienzen Einwohnergemeinden entschädigt werden. «Gibt es neben Landeigentümern und Einwohnergemeinden weitere Entschädigungen, die Betreiber von Windparks leisten müssen?», fragen sie weiter. Letztlich zahle der Stromkonsument diese Entschädigungen über den Strompreis. Wie viel diese auf den Preis ausmachen, in Rappen pro Kilowattstunde, wollen die Interpellanten wissen. Und ebenfalls, ob es der Regierungsrat als richtig erachte, dass diese Kosten auf die Stromkonsumenten abgewälzt werden.
«Wüest und Partner hat 2019 im Auftrag des Kantons Thurgau eine Untersuchung der Preiseinwirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser erstellt und kommt zum Schluss, dass aufgrund der erst wenigen erstellten und geplanten Windenergieanlagen in der Schweiz keine abschliessende Aussage möglich sei», halten die Interpellanten fest und fragen, wie der aktuelle Stand solcher Erhebungen in der Schweiz sei. Schliesslich sei die Datenlage heute besser, da einige Windparks geplant werden. «Wäre der Regierungsrat bereit, eine Untersuchung der Preisentwicklung von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise in Auftrag zu geben?», wollen Huwyler und Glarner wissen. Sie wissen, dass internationale Studien zum Ergebnis kommen, dass Liegenschaften in der Nähe von Windenergieanlagen einen Wertverlust von bis zu 20 Prozent erleiden und fragen, wie der Regierungsrat diese Problematik für Immobilienbesitzer im Kanton Aargau einschätze.
Die Interpellanten halten fest, dass die Eigentumsgarantie in der Bundesverfassung festgehalten ist. Darum fragen sie: «Sind Immobilieneigentümer aus Sicht des Regierungsrats von Betreibern von Windenergieanlagen für den hinzunehmenden Verlust zu entschädigen? Wie sollen Immobilieneigentümer vorgehen, die eine Wertminderung ihrer Liegenschaft aufgrund einer Windkraftanlage befürchten?» Wesentlich zur Wertminderung von Liegenschaften sei unter anderem die Sichtbarkeit einer solchen Windenergieanlage. Es werde davon ausgegangen, dass die Sichtbarkeit erst ab einer Distanz von zehn Kilometern keinen Einfluss mehr auf den Wertverlust einer Immobilie habe. «In diesem Radius wären vom Windpark Lindenberg grosse Teile des Freiamts und Teile des Kantons Zug mit hohen Immobilienwerten eingeschlossen. Auch der Windpark Burg AG hat Einwirkungen auf viele Immobilien in einem Radius von zehn Kilometern.»
Sie fragen, wie hoch der Regierungsrat den Schaden schätze, den Immobilieneigentümer in der Region Freiamt/ Zug aufgrund des Windparks Lindenberg zu gewärtigen haben. Und abschliessend fragen sie: «Ist es für den Regierungsrat unter diesen Umständen demokratiepolitisch richtig, dass nur die Gemeindeversammlungen von Beinwil und Burg über die jeweilige Nutzungsplanung ein Mitspracherecht haben und alle weiteren potenziell Geschädigten keine Möglichkeit haben, ihren Willen in einer Volksabstimmung auszudrücken?» --red/ake