AUS DEM GROSSEN RAT
09.01.2026 Muri, Grosser Rat, KolumneStefan Huwyler, FDP, Muri.
Neues Präsidium, offene Steuerfragen
Das Wichtigste vorab: Ich wünsche Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, ein gutes und erfolgreiches 2026 und den ...
Stefan Huwyler, FDP, Muri.
Neues Präsidium, offene Steuerfragen
Das Wichtigste vorab: Ich wünsche Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, ein gutes und erfolgreiches 2026 und den Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Weitsicht und den Blick für das Allgemeinwohl.
Die erste Sitzung des Grossen Rates in einem neuen Jahr steht traditionsgemäss insbesondere im Zeichen des Präsidiumswechsels. Markus Gabriel (SVP, Uerkheim), Grossratspräsident 2025, gab die Ratsleitung weiter. Als sein Nachfolger wurde der bisherige 1. Vizepräsident Urs Plüss (EVP, Zofingen) gewählt. Damit bekleidet auch 2026 ein Vertreter des Bezirks Zofingen das Amt des höchsten Aargauers. Die EVP als kleine Fraktion kommt hierbei erst das zweite Mal in der Geschichte des Kantonsparlamentes zum Zug, der erste EVP-Vertreter als Grossratspräsident war Hans Bürge im Amtsjahr 2001/02. Erfreulich war die Präsidiumswahl auch aus Sicht des Bezirks Muri: Der bisherige 2. Vizepräsident Ralf Bucher (Die Mitte, Mühlau) wurde mit einem sehr guten Resultat zum 1. Vizepräsidenten gewählt. 2027 wird folglich der Bezirk Muri den Grossratspräsidenten stellen. Und dies zum ersten Mal seit 45 Jahren: 1981/82 leitete der damalige CVP-Grossrat Walter Leuthard aus Merenschwand die Geschicke des Kantonsparlamentes. Ich gratuliere Ralf zum nächsten Schritt in Richtung Ratspräsidium.
Inhaltlich gab insbesondere ein Postulat der Fraktionen FDP und SVP zu reden. Am 28. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung nach jahrzehntelangem politischem Hickhack die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die Gesetzesänderung tritt jedoch erst per 2028 in Kraft, für 2026 und 2027 müssen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer das fiktive Einkommen noch versteuern. Der Kanton Aargau wurde per Gerichtsentscheid verpflichtet, den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent der Marktmiete zu erhöhen, und beschloss in der vergangenen Legislatur mit der Mehrheit von Mitte-links einen sogar noch höheren Satz von 62 Prozent. Angesichts der ohnehin anstehenden Abschaffung verlangt das Postulat eine Prüfung, ob der Eigenmietwert für die noch ausstehenden zwei Jahre nicht auf dem bisherigen Niveau belassen werden könne.
Für emotionale Diskussionen sorgte dabei insbesondere der Umstand, dass beim Versand der Neuschätzungen der Liegenschaften gravierende administrative Fehler passiert sind. So sind nach wie vor nicht alle Verfügungen verschickt und von den verschickten ging eine beträchtliche Anzahl an nicht korrekte Adressaten, etwa verstorbene Personen oder geschiedene Ehepartnerinnen und -partner. Die verschickten Verfügungen sorgten zudem für viele Fragezeichen, da die Einschätzungen ohne Begründungen verschickt wurden und die verfügten Wertsteigerungen beziehungsweise -minderungen in vielen Fällen nicht nachvollziehbar sind. Die Befürworter des Vorstosses verlangen eine gründliche Aufarbeitung des entstandenen mehrschichtigen Wirrwarrs im Bereich der Liegenschaftsbewertungen. Regierungsrat Markus Dieth wehrte sich mit Unterstützung von Mitte-links gegen eine Überweisung des Postulats. Der Grosse Rat überwies das Postulat dennoch mit 69 zu 63 Stimmen. Damit ist der Regierungsrat wieder am Zug, er muss die ganze Angelegenheit in einem Bericht aufarbeiten.

