Kanton ist nicht erfreut
20.02.2024 Region Unterfreiamt, VillmergenDie noch fehlenden Punkte der Gesamtrevision Nutzungsplanung liegen auf
Im September 2021 genehmigten die Villmerger die neue Nutzungsplanung als Ganzes, wiesen aber einzelne Punkte nochmals an den Gemeinderat zurück. Jetzt liegen die noch fehlenden Elemente erneut ...
Die noch fehlenden Punkte der Gesamtrevision Nutzungsplanung liegen auf
Im September 2021 genehmigten die Villmerger die neue Nutzungsplanung als Ganzes, wiesen aber einzelne Punkte nochmals an den Gemeinderat zurück. Jetzt liegen die noch fehlenden Elemente erneut auf. Vor allem ein Entscheid löst in Aarau keine Freude aus.
Chregi Hansen
Elf Jahre hatten die Arbeiten für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung gedauert. Als «Chnorz» bezeichnete Gemeindeammann Ueli Lütolf an der damaligen Versammlung diese Zeit. Und trotz all den intensiven Verhandlungen und Diskussionen konnten im Vorfeld nicht alle Probleme bereinigt werden. An der «Gmeind» vom 28. September gingen mehrere Änderungs- und Rückweisungsanträge ein.
Besonders zu spüren war damals die grosse Sorge über den enormen Bauboom und die Lasten, welche die Gemeinde dadurch zu tragen habe. Gleich zwei Anträge gingen zu diesem Thema ein. Zum einen sollen die Vorschriften betreffend Arealüberbauungen nochmals überprüft werden. Zum anderen sollte der Gemeinderat abklären, ob von Bauherren, die nicht selbst in den neu erstellten Liegenschaften wohnen, ein Infrastrukturbeitrag verlangt werden kann. Letzteres hat der Gemeinderat getan. Juristische Abklärungen haben jedoch ergeben, dass ein solcher Antrag nicht umsetzbar ist, da eine entsprechende Abgabe gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstösst. Der Antrag wurde darum abgelehnt.
Volkswillen ernst nehmen
Anders sieht es beim Thema der Arealüberbauungen aus. Die Stimmbürger hätten, so schreibt der Gemeinderat in der Auflage, an der Versammlung deutlich gemacht, dass sie generell gegen Arealüberbauungen seien. Er nimmt den Volkswillen ernst und hält in der neuen Vorlage fest, dass Arealüberbauungen in sämtlichen Zonen nicht zulässig sind. Der Entscheid löst in Aarau keine Freude aus, wie man dem Vorprüfungsbericht entnehmen kann. Mit einem generellen Verbot von Arealüberbauungen verfehle der Gemeinderat das Ziel einer sorgfältigen Siedlungsentwicklung unter Wahrung einer hohen Qualität.
Gerade das Mittel der Arealüberbauung gebe dem Gemeinderat die Möglichkeit, bei grösseren Projekten qualitativ gute Lösungen zu fordern und durchzusetzen. Arealüberbauungen würden nicht unbedingt das Wachstum beschleunigen, sondern ermöglichen eine effiziente Nutzung des Bodens und den Erhalt von Freiräumen. Darauf verzichte Villmergen nun und laufe dadurch auch Gefahr, die Ziele der Richtplanvorgaben nicht zu erreichen. Der Kanton empfiehlt darum dringend, Arealüberbauungen doch noch zuzulassen. Doch rechtlich sind ihm dabei die Hände gebunden, ist der Entscheid der Gemeinde Villmergen nicht zu beanstanden. Und diese hält trotz der Kritik des Kantons an ihrem Vorhaben fest. Villmergen muss aber bei einer nächsten Überprüfung der Nutzungsplanung den Nachweis erbringen, dass es auch so die Vorgaben zu Innenentwicklung erreichen kann.
Lindenhof bleibt unter Schutz
Während in diesem Punkt also der Antrag an der «Gmeind» gutgeheissen wurde, war dies in anderen Fällen nicht möglich. In zwei Fällen ging es dabei um die Unterschutzstellung von Kulturgütern und Liegenschaften. Im einen Fall wünschte sich eine Mehrheit der Stimmbürger, dass der Brunnen bei der Schachenstrasse unter Schutz gestellt wird. Dies auf Antrag der benachbarten Landwirte. Dieser Brunnen stand viele Jahre lang auf einem Grundstück der SBB und wurde von der Gemeinde Wohlen betrieben. Diese möchte den Brunnen aber nicht weiter betreiben, Villmergen wiederum will ihn nicht übernehmen und die SBB möchten auch nichts mehr damit zu tun haben. Auf eine Unterschutzstellung wird daher verzichtet.
Anders präsentiert sich die Lage beim Lindenhof in Hilfikon. Der alte Bauernhof vis-à-vis des Schlosses steht bereits unter Schutz, die Besitzer wollten diesen aber aufheben lassen und fanden für diesen Antrag eine Mehrheit. Doch ein neues Fachgutachten kommt jetzt zum Schluss, dass die Liegenschaft aufgrund des prägnanten Volumens, der geschickten Setzung in der Topografie und im Kontext mit der benachbarten Schlossanlage als «wichtiger Zeuge der Ortsgeschichte» angesehen wird und die Schutzwürdigkeit weiter gegeben sei. Der Hof weist zudem eine grösstenteils intakte Originalsubstanz auf von hoher architektonischer Qualität. Aufgrund des Gutachtens will der Gemeinderat den Schutzstatus weiter aufrechterhalten.
Mehr Erfolg hatte ein weiterer Antrag aus der Versammlung, der verlangt hat, dass sich die Landschaftsschutzzonen mehr an den realen Parzellengrenzen orientieren sollen. In der Folge fanden einige Anpassungen statt. Ein völliger Verzicht auf eine Landschaftsschutzzone im Gebiet Langacher sei jedoch nicht möglich und wäre vom Kanton so auch nicht genehmigt worden.
Klarheit rund um die Kirche
Geklärt wird mit der neuen Auflage auch die Situation rund um die reformierte Kirche. In diesem Fall wurde an der «Gmeind» bewusst auf eine Umzonung verzichtet, weil zu lange unsicher war, was mit der Kirche passiert und ob die Gemeinde allenfalls vorhat, auf dieser Parzelle Schulraum zu schaffen. Inzwischen ist klar: Die Kirche bleibt stehen, aber die Kirchgemeinde möchte sich von rund zwei Dritteln des Areals trennen, da sie keinen Bedarf mehr hat. Die Idee von Schulraum wiederum lässt sich nicht realisieren, weil es der Gemeinde nicht gelungen ist, auch die benachbarten Parzellen zu kaufen. Darum sollen jetzt zwei Drittel der Parzelle in Zukunft zur Wohnzone W1 gehören. Die umgezonte Fläche beträgt rund 3000 Quadratmeter. Der Bereich rund um die Kirche bleibt hingegen wie bis anhin in der Zone für öffentliche Bauten.
Aufgrund des bereits durchgeführten Verfahrens im Rahmen der Gesamtrevision und der vorgesehenen materiellen Anpassungen der Nutzungsplanung werden das Mitwirkungsverfahren und die öffentliche Auf lage zusammengelegt. Die entsprechenden Unterlagen liegen bis 11. März auf und sind auch online abrufbar.