Zweiter Wahlgang in Buttwil
Im ersten Wahlgang ist kein Kandidat beziehungsweise keine Kandidatin als Vizeammann gewählt worden. Somit findet am 30. November ein zweiter Wahlgang für den Vizeammann statt. Wählbar ist nur, wer bereits als Gemeinderat gewählt ...
Zweiter Wahlgang in Buttwil
Im ersten Wahlgang ist kein Kandidat beziehungsweise keine Kandidatin als Vizeammann gewählt worden. Somit findet am 30. November ein zweiter Wahlgang für den Vizeammann statt. Wählbar ist nur, wer bereits als Gemeinderat gewählt ist und bis am Mittwoch, 8. Oktober, 12 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird.
Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Sind im zweiten Wahlgang nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der oder die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt. --gk