Referendum und Rechtskraft nach «Gmeind»
Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26. Juni «Generell Tempo 30 auf Gemeindestrassen» das Referendum ergriffen worden ...
Referendum und Rechtskraft nach «Gmeind»
Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26. Juni «Generell Tempo 30 auf Gemeindestrassen» das Referendum ergriffen worden ist. 705 Stimmen wurden eingereicht, 649 davon sind gültig. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag auf 5467. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (das heisst 547). Die Referendumsabstimmung wird auf den Blanko-Abstimmungstermin vom 30. November festgelegt.
Die übrigen dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. Juni und der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni sind in Rechtskraft erwachsen. --gk