Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Sanierung und Erweiterung des Sportplatzes Bannegg (inklusive Kunstrasenfeld) abgewiesen. Dieser Beschluss ist nunmehr in Rechtskraft erwachsen und die Baubewilligung für die Sanierung und ...
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Sanierung und Erweiterung des Sportplatzes Bannegg (inklusive Kunstrasenfeld) abgewiesen. Dieser Beschluss ist nunmehr in Rechtskraft erwachsen und die Baubewilligung für die Sanierung und Erweiterung des Sportplatzes Bannegg ist somit rechtsgültig.
Problem des Dauerparkierens
Es wird festgestellt, dass öffentliche Parkplätze der Gemeinde wieder vermehrt durch Dauerparkierende missbraucht werden. Namentlich betroffen sind aktuell die Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung, bei der Turnhalle, beim Feuerwehrmagazin sowie bei der Grotte. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die öffentlichen Parkfelder der politischen Gemeinde dem Gemeingebrauch gewidmet sind und der Allgemeinheit für die bestimmungsgemässe Nutzung der entsprechenden Infrastrukturanlagen zur Verfügung stehen müssen.
Gemäss geltendem Strassenreglement der Gemeinde ist die Dauerparkierung ohne Bewilligung des Gemeinderates nicht gestattet. Als Dauerparkierung gilt die regelmässige Parkierung tagsüber während mehr als fünf Stunden beziehungsweise über Nacht von 1 bis 6 Uhr. Aufgrund derselben Problematik haben in den vergangenen Jahren bereits bei mehreren öffentlichen Parkplätzen Beschränkungen erlassen werden müssen. Bei anhaltendem Problemdruck bei den genannten beiden Parkierungsanlagen sieht sich der Gemeinderat gezwungen, auch hier entsprechende Massnahmen umzusetzen. Die Bevölkerung wird daher ersucht, die geltenden Regelungen einzuhalten.