Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation werden verschiedene Verkehrsbeschränkungen verfügt. Bei der Schulanlage Ammannsmatt und Letten soll eine Parkplatztafel mit Zusatzvermerk ...
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation werden verschiedene Verkehrsbeschränkungen verfügt. Bei der Schulanlage Ammannsmatt und Letten soll eine Parkplatztafel mit Zusatzvermerk «Parkierung von 2 bis 6 Uhr verboten oder mit Bewilligung» montiert werden, ebenfalls bei der Bremgartenstrasse. Beim Parkplatz Reussbrücke ist geplant, eine Parkplatztafel mit Zusatzvermerk «Parkdauer maximal sechs Stunden gestattet, Ankunftszeit mit Parkscheibe einstellen» zu installieren. Zudem sind als bauliche Massnahmen Einfahrtsportale und Parkplatztafel mit Zusatzvermerken geplant.
Öffentliche Auflage
Die öffentliche Auflage erfolgt bis am 12. November bei der Gemeindekanzlei. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.