Für Diskussionen ist gesorgt
16.05.2025 Region Unterfreiamt, NiederwilNiederwil hat zwei Waldhütten – und damit auch zwei Problemfälle
Die Ortsbürger sind Besitzer von gleich zwei Waldhütten. Eine steht in Niederwil, die andere in Nesselnbach. Dass bei beiden ein Sanierungsbedarf besteht, ist schon länger ...
Niederwil hat zwei Waldhütten – und damit auch zwei Problemfälle
Die Ortsbürger sind Besitzer von gleich zwei Waldhütten. Eine steht in Niederwil, die andere in Nesselnbach. Dass bei beiden ein Sanierungsbedarf besteht, ist schon länger klar. Nun aber steht fest, dass die Probleme grösser sind als erwartet.
Chregi Hansen
Die Nachricht machte vor zwei Wochen schnell die Runde. Und sorgte im Dorf für Gesprächsstoff. Die Gemeinde hat die Vermietung der Waldhütte Niederwil per sofort eingestellt. Im Innern wurde ein Problem mit der Feuchtigkeit festgestellt, welches eine weitere Nutzung als Festhütte verunmöglichte. Die Schliessung war die logische Folge.
Die Nachricht machte genau im falschen Moment die Runde. Denn schon damals stand fest, dass nicht nur die Niederwiler Waldhütte zum Problem wird, sondern auch die etwas kleinere in Nesselnbach. Gerne hätte der Gemeinderat über beide Fälle gleichzeitig berichtet und dabei mitgeteilt, was er nun tun will. Doch die Vorlage für die kommende Ortsbürger-«Gmeind» war zu diesem Zeitpunkt nicht ganz ausgearbeitet. Jetzt aber legt der Gemeinderat die Karten auf den Tisch.
Nächster Paukenschlag
Dass die beiden Waldhütten der Ortsbürgergemeinde sanierungsbedürftig sind, ist schon länger klar und wurde an der «Gmeind» auch schon mehrfach thematisiert. Der Gemeinderat hatte darum eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt hat, welche Möglichkeiten für eine Sanierung respektive für die Entwicklung beider Gebäude bestehen. Die Ergebnisse der Abklärungen liegen inzwischen vor. Und dabei sorgt die neue Nachricht über die Waldhütte Nesselnbach für den nächsten Paukenschlag.
Nie eine Bewilligung eingeholt
Eigentlich wollte man die Hütte im Nesselnbacher Wald sanieren und leicht modernisieren. «Die Hütte sollte kernsaniert und dadurch für die nächsten Jahre vermietbar gemacht werden», berichtet Gemeinderat Daniel Pietsch. Bei der Erarbeitung des Projekts wurde aber festgestellt, dass das Gebäude gar nie durch eine kantonale Behörde bewilligt wurde und somit als rechtswidrig gilt. «Das Gebäude wurde 1970 als ehemaliger Schulschopf von der Einwohnergemeinde an die Ortsbürger abgetreten. Eine Baubewilligung wurde damals vom Gemeinderat oder von den Ortsbürgern nicht eingeholt», hat Pietsch erfahren.
Offener Unterstand als Alternative?
Eine Unterlassung, die nun Folgen hat. Zwar wurde die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs geprüft, «aber nach der Aussprache zwischen dem Gemeinderat und dem zuständigen Kreisförster müssen wir diese Idee als aussichtslos einstufen. Sie wird daher nicht weiterverfolgt», macht der Gemeinderat deutlich. Auch einer umfassenden Sanierung würde der Kanton nicht zustimmen, auch ein Ersatzbau wäre ohne Chancen. Aufgrund der rechtlichen Situation sind also jetzt nur noch minimale Unterhaltsarbeiten gestattet. Wie lange und mit welchem finanziellen Aufwand die Vermietung so möglich ist, kann nur schwer beziffert werden. Als Alternative möglich wäre jedoch ein offener, jederzeit zugänglicher Waldunterstand. Die Kosten für einen solchen Bau liegen bei rund 100 000 Franken.
Ersatzbau in Niederwil?
Anders sieht die Situation bei der Niederwiler Waldhütte aus, dem ehemaligen Forstwerkhof direkt an der Strasse Richtung Wohlen. Dieser Bau besitzt eine Bewilligung, eine Umnutzung oder eine Ersatzbaute wird von den kantonalen Stellen daher nicht kategorisch verneint. Aber die baulichen Möglichkeiten werden auch in diesem Fall sehr streng beurteilt, Umbauten müssten durch den Kanton bewilligt werden. Der Gemeinderat ist klar der Ansicht, dass sich dieser Standort ideal eignet für eine richtige Waldhütte. Diese könnte anstelle des heutigen Gebäudes erstellt werden. Die Kosten für einen solchen Bau mit Platz für rund 50 Gäste liegen bei rund 900 000 Franken. Dabei handelt es sich aber erst um eine Schätzung. Die genaue Positionierung, Ausrichtung, Dimension sowie die konkreten Kosten müssten in einem nächsten Schritt eruiert und die baurechtlichen Möglichkeiten zusammen mit den kantonalen Fachstellen geprüft werden.
Alternativ dazu könnten auch hier nur die notwendigsten Unterhaltsarbeiten gemacht werden, damit das Gebäude seinen Zweck weiterhin erfüllen kann. Am dringlichsten wären dabei eine Sanierung der gesamten Dacheindeckung sowie Investitionen in den Veranstaltungsraum, damit dieser wieder vermietet werden kann. Erfahrungsgemäss muss mit Kosten von rund 100 000 Franken für die unmittelbar anstehenden Investitionen gerechnet werden. Wie lange die Hütte dann noch den Anforderungen entspricht, lässt sich schwer sagen. Die Ortsbürger müssen also viel Geld in die Hand nehmen, wollen sie die beiden Waldhütten weiter behalten und vermieten. Ob sich die Investition rechnet? Die Vermietung der Waldhütte Nesselnbach ist heute defizitär. Die Waldhütte Niederwil wirft nur dank den Fremdvermietungen der übrigen Gebäudeteile einen Gewinn ab. So wird die Hütte auch noch von den Jägern und als Lagerraum genutzt. Ohne diese Mieteinnahmen wäre die Bilanz auch hier negativ.
Gemeinderat will Meinung der Ortsbürger einholen
Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe empfehlen trotzdem im Sinne einer Vorwärtsstrategie den Ersatz beider Standorte. Die Hütte in Nesselnbach soll also abgebrochen und durch einen offenen Waldunterstand ersetzt werden. Auch die bestehende Waldhütte in Niederwil soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die geschätzten Investitionskosten von insgesamt 1 Million Franken für beide Standorte seien für die Ortsbürgergemeinde finanziell tragbar, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Durch Sponsoring, Eigenleistungen sowie einen möglichen Beitrag der Einwohnergemeinde Niederwil könnten die Kosten noch gesenkt werden.
Aber ist diese Strategie auch im Interesse der Ortsbürger? Genau das will der Gemeinderat nun vor den nächsten Schritten prüfen. An der kommenden «Gmeind» vom 27. Juni werden für beide Gebäude Konsultativabstimmungen geführt. Die Ortsbürger können in beiden Fällen zwischen den Optionen Planung Neubau und Unterhalt im weiteren Vorgehen entscheiden. Auf die Diskussionen dazu kann man gespannt sein.