Motion von Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri
Wöchnerinnen sollen nach der Niederkunft von der Patientenbeteiligung auf Pflegeleistungen befreit werden.
Die ambulante Nachbetreuung im Wochenbett leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit von ...
Motion von Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri
Wöchnerinnen sollen nach der Niederkunft von der Patientenbeteiligung auf Pflegeleistungen befreit werden.
Die ambulante Nachbetreuung im Wochenbett leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit von Mutter und Kind und hat aufgrund der verkürzten Spitalaufenthalte weiter an Bedeutung gewonnen. Im Krankenversicherungsgesetz sei ausdrücklich geregelt, dass alle Mutterschaftsleistungen von der Kostenbeteiligung befreit sind, hält Hans-Peter Budmiger in seiner Motion fest. Im Kanton Aargau werde das Bundesgesetz verletzt, weil Wöchnerinnen einen Selbstbehalt von derzeit 15.35 Franken pro Wochenbettbesuch selbst bezahlen müssen, wenn die Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht und gemäss Spitex-Tarif abgerechnet werden. Deshalb soll das Pflegegesetz des Kantons Aargau (PflG) wie folgt angepasst werden: «Eine Patientenbeteiligung bei Wöchnerinnen in den ersten acht Wochen nach der Geburt entfällt.»
Eine Gesetzesanpassung im Rahmen der laufenden Revision des Pflegegesetzes wäre frühestens 2029 wirksam.
Angesichts der klar erkannten Problemlage sei es weder sachlich noch gesundheitspolitisch vertretbar, weitere vier Jahrgänge von Wöchnerinnen mit einer ungerechtfertigten und gesetzeswidrigen Kostenbeteiligung zu belasten. Die Motion verlange eine gezielte, zeitnahe Gesetzesänderung, die administrativ einfach umzusetzen sei, schreibt Budmiger. Da im Kanton Aargau bereits Kinder und Jugendliche von der Kostenbeteiligung befreit seien, mache es Sinn, auch Mutter und Kind in den ersten acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung zu befreien. --red/vaw