Überteuerte Abrechnung
15.07.2025 Muri, FinanzenInterpellation von Hans-Peter Budmiger, GLP
Eine medizinische Soforthilfe in Baden funktioniert als ambulante niederschwellige Versorgung, ohne physische ärztliche Präsenz. Nun will Grossrat Hans-Peter Budmiger, Muri, vom Regierungsrat wissen, wie die rechtliche ...
Interpellation von Hans-Peter Budmiger, GLP
Eine medizinische Soforthilfe in Baden funktioniert als ambulante niederschwellige Versorgung, ohne physische ärztliche Präsenz. Nun will Grossrat Hans-Peter Budmiger, Muri, vom Regierungsrat wissen, wie die rechtliche und organisatorische Voraussetzung aussieht.
Aufgerollt wurde die Interpellation aufgrund einer einfachen Reinigung eines Gehörganges in der Soforthilfe-Praxis in Baden. Aus der Behandlung und der daraus resultierenden Abrechnung war zu entnehmen, dass diese um ein Vielfaches teurer war, basierend auf den Tarmed-Positionen, die zum Teil davon ausgehen, dass sie durch einen Arzt ausgeführt werden. Trotz Hinweis hat die zuständige Krankenversicherung die Behandlung anstandslos und ohne weitere Abklärungen vergütet. Die danach aufgerufene Aufsichts- und Kontrollbehörde sieht sich nicht zuständig. Hans-Peter Budmiger stellt nun die Fragen an den Regierungsrat.
Thema Bewilligung
Budmiger möchte vom Regierungsrat wissen, an welche rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen eine kantonale Bewilligung für eine «Soforthilfe-Praxis» geknüpft ist. Dazu interessiert ihn der Unterschied zwischen einer «Soforthilfe-Praxis» und einem «telemedizinischen Dienstleister». Er möchte auch Auskunft in Bezug auf die kantonale Aufsicht der unterschiedlichen Praxisformen und der physischen ärztlichen Verfügbarkeit.
Des Weiteren fragt er an, wie es bezüglich Berufsausübungsbewilligungen und des erweiterten Kompetenzbereichs von nicht ärztlichem Personal aussieht. Wer als Träger einer solchen Praxis eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung hat und wie die Aufsichtspflicht aussieht. Weiter interessiert ihn, welche gesetzlichen Mindestanforderungen dabei zu erfüllen seien. Er fragt beim Regierungsrat nach, welche Voraussetzungen der Kanton hätte oder haben muss, um eine solche Zulassung wieder zu entziehen.
Grundversorgung stärken?
Ebenfalls fragt er nach, welchen Ermessensspielraum die Krankenkassen bei Rechnungsbeanstandungen durch Versicherte haben. Dazu stellt er die Frage, ob die veralteten Tarmed-Tarife, die nicht korrekt oder nicht kostendeckend abgebildet sind, die Aufsichtsfunktion des Kantons unterlaufen. Und er fragt nach bezüglich der Beurteilung der aktuellen Lage der ambulanten medizinischen Grundversorgung. Und ob diese Massnahme die Grundversorgung wirklich stärke. Wenn findige Start-ups günstige Leistungen überteuert abrechnen. Und ob man hier nicht besser mit einer provisorischen oder befristeten Betriebsbewilligung arbeite, bis die Behörden damit vertraut sind? --vaw