Aufgrund von verschiedenen Hinweisen aus der Bevölkerung und der Landwirtschaft wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter gemäss gültigem Hundegesetz verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, ...
Aufgrund von verschiedenen Hinweisen aus der Bevölkerung und der Landwirtschaft wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter gemäss gültigem Hundegesetz verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äckern, den Kot ihres Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss (beispielsweise in den Robidog-Behältern) zu entsorgen.
Dank fürs Aufnehmen des Kotes
Es wird allen Hundehaltenden gedankt, wenn sie die «Häufchen» ihres Hundes aufnehmen und nicht einfach liegen lassen.