Wenn der Fall Nebensache wird
17.04.2026 Region Unterfreiamt, Gericht, BremgartenGerichtsverhandlung in Bremgarten wegen möglicher sexueller Belästigung
In einer grösseren Firma im unteren Freiamt soll sich ein Teamleiter gegenüber einer Angestellten ungebührlich verhalten haben. An der Verhandlung kommen sich dann Richter und ...
Gerichtsverhandlung in Bremgarten wegen möglicher sexueller Belästigung
In einer grösseren Firma im unteren Freiamt soll sich ein Teamleiter gegenüber einer Angestellten ungebührlich verhalten haben. An der Verhandlung kommen sich dann Richter und Verteidiger in die Quere. Ein Urteil gibt es darum noch nicht.
Chregi Hansen
Normalerweise werden vor Gericht Ausstandsbegehren wegen Befangenheit eines Richters gleich zu Beginn gestellt. Bei diesem Prozess war es quasi der Schlusspunkt. In seiner Duplik, also fast dem letzten Punkt der Verhandlung, wirft der Verteidiger des Beschuldigten Gerichtspräsident Lukas Trost Voreingenommenheit vor und verlangt dessen Ausstand.
Es ist das unrühmliche Ende eines Scharmützels, das sich Richter und Anwalt in den anderthalb Stunden zuvor geliefert hatten. Immer wieder ermahnt Richter Trost den Verteidiger, dass er nur reden soll, wenn er an der Reihe sei. Dieser fühlt sich ungerecht behandelt, «so etwas ist mir bisher noch nie passiert», moniert er. Als ihn dann die Anklägerin beschuldigt, die Unwahrheit zu sagen, platzt ihm der Kragen und er will sofort eine Anzeige einreichen. Weil der Gerichtspräsident darauf nicht eingeht und der Verteidiger trotz Mahnungen weiter auf ihn einredet, hagelt es Ordnungsbussen. Erst 200 Franken, dann 400 Franken. Der Anwalt ist kurz davor, den Saal zu verlassen. Bleibt dann aber und stellt den Antrag, dass der Richter auszuwechseln sei.
Jetzt muss erst über den Ausstand entschieden werden
Damit wird das Verfahren vorerst gestoppt. Zwar war man sich im Saal einig, dass die Verhandlung mit dem Schlusswort des Angeklagten noch ordnungsgemäss beendet wird. Aber jetzt müssen andere Richter über das Ausstandsbegehren entscheiden. Erst dann kann ein Urteil gefällt werden. Entweder durch Lukas Trost. Oder durch einen seiner Kollegen. Eine neue Verhandlung aber, da waren sich alle einig, ist deswegen nicht nötig.
In fünf Vorfällen angeklagt
In dem ganzen Hickhack geht der eigentliche Verhandlungsgegenstand fast etwas unter. Angeklagt ist ein 41-jähriger Mann aus dem Kanton Zürich, der früher als Teamleiter bei einer Freiämter Firma beschäftigt war. Vorgeworfen wird ihm mehrfache sexuelle Belästigung gegenüber einer Mitarbeiterin. Einmal soll er beim Vorbeifahren mit dem Stapler gesagt haben, sie solle den Pullover hochziehen, damit man den Hintern sehen kann. Ein andermal hat er sie im Treppenhaus unvermittelt am Fuss gepackt, worauf sie erschrocken geschrien hat. Darauf soll er gesagt haben: «Wenn du im Bett auch so schreist, bist du sicher super im Bett.» Diese Aussage soll er später mehrfach wiederholt haben. Ein weiteres Mal soll er sie auf den Bürostuhl gezogen haben, wo er sass, worauf sie sich mit Gewalt wehrte. Zwei weitere Male kam es auf der Treppe zu Zwischenfällen, in denen der Mann die Frau schubste und dann wieder an sich zog.
Die fünf Vorfälle haben sich alle im Sommer 2023 ereignet. Inzwischen arbeiten beide nicht mehr in der Firma. Der Klägerin wurde gekündigt, die Gründe dafür bleiben unklar. Der Beschuldigte wiederum hat inzwischen eine neue Stelle in der Nähe seines Wohnortes angetreten. Jetzt also treffen sie im Gerichtssaal in Bremgarten aufeinander und würdigen sich keines Blickes. Sie in Jeans, grauer Jacke und weissen Turnschuhen und ganz allein. Er gut gekleidet, ganz in Schwarz, mit einem hippen Haarknoten und einem Vollbart in Begleitung seiner Frau und seines Anwalts. Eines ist bei beiden gleich: Sie reden nur gebrochen deutsch und haben teilweise auch Mühe, die Fragen zu verstehen. Dass die Anklägerin ohne Rechtsvertretung kommt, macht es für den Gerichtspräsidenten auch nicht einfacher.
Nötig ist die Verhandlung, weil der Angeklagte das Urteil der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert. Diese hatte ihn im November 2025 wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zusammen mit den Gebühren ergab sich daraus der Betrag von 1100 Franken. Dagegen wehrte sich der Mann und zog vor Gericht.
War alles nur ein Spass?
An diesem Morgen versucht Richter Trost, Licht ins Dunkel zu bringen und herauszufinden, was damals wirklich passiert ist. Einfach ist es nicht, weil es bei den meisten Vorfällen keine Zeugen gibt. Und darum Aussage gegen Aussage steht. Einzig der Vorfall mit dem Griff an den Fuss im Treppenhaus wurde von vielen gesehen. Ob die Frau aber geschrien und was der Mann allenfalls nachher zu ihr gesagt hat, das weiss niemand mehr genau. «Es war nur ein Spass. Wir machten in unserem Team viele solche Scherze», verteidigt sich der Angeklagte. Und ja, die Frau sei erschrocken, aber geschrien habe sie nicht. Auch das Schubsen und Ziehen bezeichnet er nur als Spässe unter Arbeitskollegen. Alle übrigen Vorwürfe bestreitet er.
Trotzdem hakt der Gerichtspräsident immer wieder nach. Denn ganz so ein unschuldiges Lamm ist der Angeklagte nicht. So hat er eine Vorstrafe wegen harter Pornografie und wurde im Betrieb ermahnt wegen seines Verhaltens gegenüber den anderen Angestellten. Zudem gab eine andere Mitarbeiterin zu Protokoll, dass der Mann ab und zu sexuell gefärbte Sprüche machte, die nicht okay seien. «Wir hatten es gut im Team und haben viele Scherze gemacht», verteidigt sich dieser. Dass es zur Anzeige kam, habe wohl damit zu tun, dass er und nicht sie Teamleiter wurde. «Aber sie wollte den Job gar nicht und hat sich auch nie beworben. Warum also sonst sollte sie eine Anzeige machen?», kontert der Gerichtspräsident. Darauf gab es keine Antwort.
Verteidiger fordert Freispruch
Der Verteidiger wiederum fordert einen Freispruch. Die aufgeführten Vorfälle hätten mit Ausnahme der Szene auf der Treppe nichts mit sexueller Belästigung zu tun. Und bei dieser Szene gab es viele Zeugen, und niemand kann die Schilderung der Frau bestätigen. Er bezeichnet ihre Vorwürfe als reine Falschaussagen, die erst noch widersprüchlich seien. «Mein Mandant war ein beliebter und integrer Mitarbeiter, der in seiner Funktion als Vorgesetzter vielleicht ab und zu überreagiert habe. Aber Hinweise, dass er jemanden längere Zeit belästigt hat, gibt es keine», argumentiert er. Und weil es keine Beweise gebe, sei der Mann auch freizusprechen.
Ob dies auch passiert, bleibt offen. Der Vormittag endet wegen des Ausstandsbegehrens ohne Urteil. Nach der Verhandlung verlassen Anklägerin und Angeklagter schnell den Saal – sie allein, er in Begleitung seiner Frau und seines Anwalts – und gehen in verschiedene Richtungen davon.

