Zehn Prozent tiefer
29.08.2025 Muri, EnergieFreiamt präsentiert Strompreise 2026
Die Energie Freiamt senkt die Strompreise. Ab 2026 zahlt ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh 11.50 Franken weniger pro Monat. Der Gesamtstrompreis reduziert sich um 10 Prozent auf 26.77 Rappen ...
Freiamt präsentiert Strompreise 2026
Die Energie Freiamt senkt die Strompreise. Ab 2026 zahlt ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh 11.50 Franken weniger pro Monat. Der Gesamtstrompreis reduziert sich um 10 Prozent auf 26.77 Rappen pro kWh.
Die Preissenkung ist in erster Linie auf die gesunkenen Energiemarktpreise sowie auf die Beschaffungsstrategie der Energie Freiamt zurückzuführen. Der reine Energiepreis sinkt um 21 Prozent auf 11.10 Rappen pro kWh. Die Netznutzungskosten reduzieren sich leicht von 12.55 Rappen pro kWh auf 12.48 Rappen pro kWh. Dies ist auf tiefere Beschaffungskosten für Netzverluste, eine Senkung der Verzinsung des im Netz gebundenen Kapitals sowie eine Reduktion der Swissgrid-Tarife für Systemdienstleistungen zurückzuführen.
Gleichzeitig steigen jedoch einige bundesweite Umlagen: Ab 2026 wird ein Solidarbeitrag von 0.05 Rappen pro kWh eingeführt, um Netzverstärkungen zu finanzieren und die Schweizer Stahl- und Aluminiumindustrie zu unterstützen. Zusätzlich erhöhen sich die Kosten für die Stromreserven um 0.18 Rappen pro kWh und auch die Berücksichtigung aufgelaufener Deckungsdifferenzen aus Vorjahren belastet die Netznutzungskosten. Die Abgaben an das Gemeinwesen sowie der Netzzuschlag bleiben hingegen stabil bei 3.19 Rappen pro kWh.
Messkosten separat ausgewiesen
Ab 2026 werden die Messkosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben erstmals separat ausgewiesen und sind nicht mehr in den Netznutzungskosten enthalten. Mit diesem neuen Messtarif werden die Kosten verursachergerecht den jeweiligen Kundinnen und Kunden weiterverrechnet.
Ab dem 1. Januar erfolgt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom auf Basis des vierteljährlich gemittelten Marktpreises. Zusätzlich gilt eine gesetzlich garantierte Mindestvergütung. Diese liegt beispielsweise bei 6 Rappen pro kWh für Anlagen bis 30 kW. Darüber hinaus vergütet die Energie Freiamt den ökologischen Mehrwert über die Herkunftsnachweise mit bis zu 1.5 Rappen pro kWh.
Neu: FlexPV für Solaranlagen
Ab 2026 erlaubt eine neue gesetzliche Grundlage den Energieversorgungsunternehmen, die Einspeiseleistung von Solaranlagen auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen – und dies ohne Entschädigung. Die Energie Freiamt bietet ihren Kundinnen und Kunden jedoch eine attraktive Alternative: Wer sich freiwillig dafür entscheidet, seine Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung zu reduzieren, erhält mit dem Produkt FlexPV eine fixe Zusatzvergütung von bis zu 2 Rappen pro kWh über mindestens die nächsten fünf Jahre. Diese Lösung trägt dazu bei, das Stromnetz gezielt zu entlasten, die Produzentinnen und Produzenten für ihre Flexibilität fair zu entschädigen und gleichzeitig die Eigenverbrauchsmöglichkeiten vollständig zu erhalten.
Die Energie Freiamt liefert 100 Prozent erneuerbare Energie, wobei 73,4 Prozent aus Schweizer Wasserkraft stammen. Durch den rasanten Zubau von Solaranlagen im Netzgebiet der Energie Freiamt wird 2026 die Stromqualität noch regionaler. Der Anteil an lokalem Solarstrom am Strommix beträgt dabei 20 Prozent. Die restlichen 6,6 Prozent sind «geförderter Strom».
Der Strommix kann von der Kundschaft mit dem Produkt «Freiämter Solarstrom» noch ökologischer oder regionaler gestaltet werden. Die tatsächliche Veränderung der Stromkosten hängt vom individuellen Verbraucherverhalten ab. --zg