Finanzausgleich unter der Lupe
05.06.2026 Grosser Rat, Kolumne, Region OberfreiamtAUS DEM GROSSEN RAT
Franziska Stenico-Goldschmid, Die Mitte, Beinwil.
Der Wirkungsbericht hat gezeigt, dass der Finanzausgleich bei den Gemeinden eine hohe Akzeptanz geniesst und seine Ziele erreichte, was ...
AUS DEM GROSSEN RAT
Franziska Stenico-Goldschmid, Die Mitte, Beinwil.
Der Wirkungsbericht hat gezeigt, dass der Finanzausgleich bei den Gemeinden eine hohe Akzeptanz geniesst und seine Ziele erreichte, was eigentlich als positives Zeichen zu werten wäre. In der Vorlage zur zweiten Beratung wurden am räumlich strukturellen Lastenausgleich keine Änderungen gegenüber der ersten Beratung vorgenommen. Die in der Botschaft vorgeschlagene Lösung wurde vom Grossen Rat gutgeheissen. Die Anpassungen beim Soziallastenausgleich, die im Dekret geregelt werden, wurden dem Grossen Rat vorgelegt und waren gerechtfertigt. Die Zustimmung von 80 Prozent der Gemeinden in der Vernehmlassung zu den beiden Ausgleichsparametern war ein deutliches Resultat. Zudem haben 41 Prozent der Gemeinden, die durch die geplanten Anpassungen eine Mehrbelastung zu erwarten haben, den Vorschlägen des Regierungsrats zugestimmt. Das verleiht den Massnahmen zusätzliches Gewicht und belegt ihre Berechtigung. Auch die Fachverbände der Gemeinden unterstützten diese Gesetzesanpassung.
Der zentrale Streitpunkt bei der Vorlage war der Soziallastenausgleich, der so funktioniert: Gemeinden mit überdurchschnittlichem Anteil an Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten Beiträge. Gemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil von Sozialhilfebezügern zahlen Abgaben. Für jede Gemeinde wird berechnet, wie viele Personen Sozialhilfe empfangen würden, wenn die Quote dem kantonalen Schnitt entsprechen würde. Ist die Anzahl der Bezüger in einer Gemeinde höher als der Normwert, erhält sie pro Person, die über dem Normwert liegt, bisher 7000 Franken. Andererseits zahlen Gemeinden pro Person, die unter dem Normwert liegt, derzeit ebenfalls 7000 Franken. Die Regierung schlug vor, den Grundbetrag auf 5000 Franken zu senken.
Bei der Abstimmung wurde es eng: Ein Antrag der FDP, den Grundbetrag für den Soziallastenausgleich bei 7000 Franken zu belassen, wurde mit 71 zu 58 Stimmen abgelehnt. Für den neuen Soziallastenausgleich gab es danach ein noch knapperes Ja mit 69 zu 63 Stimmen. Für die Gemeinden ist diese Reduktion tragbar, wie die in der Vorlage dargestellten Rechnungsabschlüsse belegen. Leider wurden die stetig wachsenden Pflegerestkosten in dieser Vorlage nicht berücksichtigt und neu geregelt. Deutlicher angenommen wurde die Änderung beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich, der vor allem für kleinere, ländliche Gemeinden wichtig ist. Dieser soll künftig mehr Gemeinden zugutekommen, die heute sehr hohen Beiträge für einige wenige Gemeinden sollen sinken. Gleichzeitig sollen die Berechnungen nicht mehr auf der Siedlungsfläche, sondern auf der Strassenlänge pro Kopf beruhen. Gerade diese Berechnung wird in unseren kleineren Freiämter Gemeinden, die aufgrund der kantonalen Raumplanung kaum Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbe haben, keine Freude wecken.
Betrachtet man die Auswirkungen der grossrätlichen Beschlüsse, sind die Folgen zum Teil massiv. Die Reform wurde mit 90 zu 43 Stimmen gutgeheissen und soll innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Zudem wurde der Regierungsrat verpflichtet, im Jahr 2029 einen erneuten Bericht vorzulegen, dies erscheint mir sinnvoll.

