Maimarkt: Vergnügen und Verkehr
24.04.2026 Verkehr, MuriInformationen aus der Gemeinde Muri
Der traditionelle Maimarkt findet am Samstag, 2. Mai, statt. Daher wird es wiederum zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Weiter wird die Hundetaxe mit Stichtag 30. April fällig.
Am Samstag, 2. Mai, findet der ...
Informationen aus der Gemeinde Muri
Der traditionelle Maimarkt findet am Samstag, 2. Mai, statt. Daher wird es wiederum zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Weiter wird die Hundetaxe mit Stichtag 30. April fällig.
Am Samstag, 2. Mai, findet der traditionelle Maimarkt entlang der Marktstrasse, des Nordklosterrains sowie auf dem Klosterhof statt. Von der Marktstrasse über den Chäsi-Parkplatz zum Nordklosterrain erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielfältiges Angebot an Produkten. Auf dem Klosterhof laden verschiedene Verpflegungsstände zum Verweilen ein. Die angebotenen Köstlichkeiten können bequem im Zelt genossen werden. Auch für die jüngeren Besucherinnen und Besucher ist gesorgt: Diverse Chilbi-Attraktionen bieten Unterhaltung und Spass. Auf dem Chäsiplatz kümmern sich die «Trachtetanzlüüt Chlosterdorf Muri» um das leibliche Wohl der Gäste.
Das Befahren der Marktstrasse und des Nordklosterrains ist am Samstag von 5 bis 20.30 Uhr nicht möglich. Die Parkplätze Chäsi und Klosterhof bleiben von Freitag, 24 Uhr, bis Samstag, 20.30 Uhr, gesperrt. Das Organisationsteam freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher sowie auf viele schöne Begegnungen.
Hundetaxe ist zu entrichten
Gemäss Hundeverordnung ist für das Halten eines Hundes ab einem Alter von drei Monaten eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Jahr und wird jeweils im Mai mit Stichtag 30. April erhoben. Hundehaltende, die nach diesem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach diesem Stichtag einen Hund anschaffen, bezahlen die Taxe erst im darauffolgenden Jahr. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit, bei Aufgabe der Hundehaltung eine Rückerstattung der halben Jahresgebühr zu beantragen.
Änderungen bekannt geben
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von zehn Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden und eine Kopie des Heimtierausweises einzureichen. Änderungen wie Tod des Hundes oder Halterwechsel sind in der Amicus-Hundedatenbank zu erfassen unter www.amicus.ch. --gk
