Schulleitungen privatrechtlich anstellen
13.01.2026 Kelleramt, Arni, Parteien, Politik, SchuleInterpellation von Stefanie Köpfli, SVP, Arni
Die Aufgaben für Schulleiterinnen und Schulleiter sind in den letzten Jahren anspruchsvoller geworden. Das Anstellungsverhältnis führe dabei zu Einschränkungen, findet die Kellerämter ...
Interpellation von Stefanie Köpfli, SVP, Arni
Die Aufgaben für Schulleiterinnen und Schulleiter sind in den letzten Jahren anspruchsvoller geworden. Das Anstellungsverhältnis führe dabei zu Einschränkungen, findet die Kellerämter SVP-Grossrätin.
Die Führungsstrukturen an den Volksschulen haben sich stark professionalisiert. «Die Funktion der Schulleitung entspricht mehr einer operativen Leitungstätigkeit als einer klassischen Tätigkeit im öffentlichen Dienst», hält Stefanie Köpfli in ihrer Interpellation fest. Das derzeitige öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis führe in der Praxis zu Einschränkungen, die einer modernen Schulführung nicht in allen Fällen gerecht werden. Etwa wegen geringerer Flexibilität in der Personalführung. Die öffentlich-rechtliche Anstellung erschwere es, auf veränderte Anforderungen, Leistungserwartungen oder organisatorische Entwicklungen angemessen zu reagieren. «Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, sind die Prozesse träge. In dieser Zeit wird eine Schule nur mangelhaft geleitet», hält Köpfli fest.
Nachteile sieht sie auch im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Der Fachkräftemangel mache sich auch bei Schulleitungen bemerkbar. «Um qualifizierte Führungspersonen zu gewinnen und zu halten, sind flexible Vertragsmodelle und marktgerechte Rahmenbedingungen notwendig.» Köpfli sieht Potenzial, die Schulautonomie zu stärken. «Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse ermöglichen es, Führungsstrukturen nach spezifischen Bedürfnissen auszugestalten.» Damit werde die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt, ohne die Aufsichtsfunktion der Behörden zu beeinträchtigen. Zudem appelliert die Interpellantin an die Angleichung an andere leitende Funktionen in der Bildung. Viele Führungspositionen – etwa in Musikschulen, Privatschulen oder tertiären Einrichtungen – würden bereits privatrechtlich angestellt.
Vergleiche zur Privatwirtschaft
Darum stellt Stefanie Köpfli dem Regierungsrat Fragen, etwa nach der Länge der durchschnittlichen Anstellungszeit der Schulleiter im Aargau, oder wie der Regierungsrat zu den Anstellungsbedingungen der Schulleiter stehe, insbesondere bezüglich Kündigungsbestimmung. Sie will wissen, wie der Regierungsrat zum Lohnniveau im Vergleich zu einer vergleichbaren Funktion in der Privatwirtschaft stehe. Die gleiche Frage stellt sie auch zu den Anstellungsbedingungen. «Wo sieht der Regierungsrat die Vorteile und die Nachteile, wenn die Schulleiter privatrechtlich angestellt werden?» Zudem seien Schulverwaltungen bereits jetzt privatrechtlich angestellt. «Liegen dem Regierungsrat Zahlen vor, wie viele Personen in den Schulverwaltungen privatrechtlich angestellt sind?» Abschliessend will sie wissen, wie die Leistungsziele der Schulleiter geregelt seien. --ake
