Sicherstellung der Funktion
29.05.2026 WohlenKanalreinigungsarbeiten im Gebiet «rechte Bünzseite»
Durch die Kanalspülarbeiten und die Reinigung der Strassenschächte wird sichergestellt, dass die Abscheideanlagen ihre Funktion weiterhin erfüllen können. Die Arbeiten auf der rechten ...
Kanalreinigungsarbeiten im Gebiet «rechte Bünzseite»
Durch die Kanalspülarbeiten und die Reinigung der Strassenschächte wird sichergestellt, dass die Abscheideanlagen ihre Funktion weiterhin erfüllen können. Die Arbeiten auf der rechten Bünzseite beginnen am Montag, 1. Juni, und dauern bis Ende Juli.
Die Gemeinde führt gestützt auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) turnusmässige Reinigungsarbeiten am öffentlichen Kanalnetz durch. Demnach werden sämtliche Kanalisationsleitungen im Dreijahresrhythmus mit Hochdruck gespült und von Ablagerungen befreit.
Im Jahr 2026 konzentrieren sich die Arbeiten auf das Gebiet «rechte Bünzseite». Im Rahmen der regelmässigen Kanalreinigungsarbeiten wird gemäss VSA-Norm ein Hochdruckverfahren mit Wasser (ca. 100 Bar) und einer speziellen Reinigungsdüse eingesetzt. Diese bewegt sich selbstständig durch die Leitungen und sorgt für eine gründliche Reinigung des Kanalsystems. Im Zuge dieser Arbeiten können in den Hausanschlussleitungen kurzzeitig veränderte Druckverhältnisse auftreten, die in seltenen Fällen Auswirkungen auf Siphons von Sanitärapparaten haben können. Dabei kann es vereinzelt zu leichten Wasserbewegungen in den Abläufen kommen.
Zusätzlich zu den Kanalspülarbeiten werden im gleichen Gebiet die Strassenschächte entlang der Kantons- und Gemeindestrassen gereinigt. Dabei wird der in den Schächten abgelagerte Schlamm abgesaugt und die Schächte anschliessend wieder mit Wasser befüllt. Diese Massnahme stellt sicher, dass die Schächte ihre Funktion als Abscheideanlagen zur Rückhaltung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Feststoffen weiterhin zuverlässig erfüllen.
Die Arbeiten beginnen am Montag, 1. Juni, und dauern voraussichtlich bis Ende Juli. Mit der Durchführung wurde die Rohrputz-Loriol AG beauftragt. Für den Zugang zu einzelnen Leitungsabschnitten kann es erforderlich sein, private Grundstücke zu betreten. Die Mitarbeitenden des beauftragten Unternehmens sind angewiesen, mit grösstmöglicher Sorgfalt vorzugehen, Gartenanlagen zu schonen und die Privatsphäre der Anwohnerinnen und Anwohner zu respektieren. Ein Zutritt zu Gebäuden ist nicht notwendig. Es wird darum gebeten, dass Schachtabdeckungen auf privaten Parzellen sowie auf Parkplätzen frei zugänglich sind. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Verständnis für mögliche temporäre Behinderungen und Lärmemissionen während der Arbeiten. --gk
