Vorstoss von Grossrat Mario Gratwohl, SVP, Niederwil
Zusammen mit Parteikollege Fabian Schütz hat Gratwohl eine Interpellation eingereicht betreffend Einfordern von Strafregisterauszügen vor der Erteilung von Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. ...
Vorstoss von Grossrat Mario Gratwohl, SVP, Niederwil
Zusammen mit Parteikollege Fabian Schütz hat Gratwohl eine Interpellation eingereicht betreffend Einfordern von Strafregisterauszügen vor der Erteilung von Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen.
Auslöser des gemeinsamen Vorstosses ist ein Zeitungsbericht über die Praxis des Kantons Tessin bei der Erteilung von Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Dieser verlangt dafür systematisch Strafregisterauszüge, obwohl dies die bilateralen Verträge mit der EU nicht zulassen. Begründet wird dies mit dem Schutz der Tessiner Bevölkerung. Und offenbar hat der Kanton Tessin Erfolg damit. Laut dem Bericht kamen bei 1,1 Prozent der Gesuchsteller tatsächlich Vorstrafen ans Licht. Bei 33 Personen handelte es sich um derart schwerwiegende Delikte, dass der Tessin die Bewilligung nicht erteilte.
Sieben Fragen an Regierung
Die beiden SVP-Grossräte wollen nun vom Regierungsrat wissen, wie er zu diesem Thema steht. Dazu haben sie sieben Fragen gestellt: 1. Wie viele Anträge auf Aufenthaltsbewilligungen und Grenzgängerbewilligungen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 bearbeitet und erteilt, aufgeteilt nach EU/ EFTA- und Drittstaatenangehörigen? – 2. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland angefordert, wiederum aufgeteilt nach Herkunft? – 3. Welche konkreten Kriterien wendet das Amt für Migration an, um zu entscheiden, ob bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ein Strafregisterauszug eingefordert wird? – 4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2021 bis 2025 eine Bewilligung aufgrund von Einträgen im Strafregister des Herkunftslandes verweigert oder widerrufen, aufgeteilt nach EU/ EFTA- und Drittstaatenangehörigen? – 5. Sieht der Regierungsrat Potenzial, die öffentliche Sicherheit im Kanton Aargau zu erhöhen, indem systematische Strafregisterprüfungen oder stichprobenartige Prüfungen bei EU/ EFTA-Staatsangehörigen eingeführt werden? – 6. Bewertet der Regierungsrat risikobasierte Ansätze zur Einholung von Strafregisterauszügen als machbar, z. B. basierend auf Kriterien wie Alter, Geschlecht, Nationalität oder Risikogruppen? – 7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht der verschiedenen genannten Ansätze? --red