Totale Transparenz gefordert
30.06.2026 WohlenAnfrage mit zwölf Fragen von Manfred Breitschmid, SVP-Einwohnerrat
Das Handeln des Gemeinderates im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stach Investment AG, der Einsatz öffentlicher Mittel sowie die Einhaltung von Budgetbeschlüssen. Dies beschäftigt ...
Anfrage mit zwölf Fragen von Manfred Breitschmid, SVP-Einwohnerrat
Das Handeln des Gemeinderates im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stach Investment AG, der Einsatz öffentlicher Mittel sowie die Einhaltung von Budgetbeschlüssen. Dies beschäftigt Einwohnerrat Manfred Breitschmid. Nun strebt er mit einer Anfrage Klarheit an.
SVP-Einwohnerrat Manfred Breitschmid hat mit einer Anfrage vom 21. Januar 2026 dem Gemeinderat bereits einmal auf den Zahn gefühlt. «Mehrere Fragen konnten mit Hinweis auf das beim Verwaltungsgericht hängige Verfahren nicht beantwortet werden. Dafür habe ich Verständnis. Nach Abschluss dieses Verfahrens werde ich – sofern erforderlich – auf einzelne dieser Fragen zurückkommen», schreibt er einleitend im neuerlichen Vorstoss. «Inzwischen haben sich neue Entwicklungen ergeben, die unabhängig vom hängigen Baubewilligungsverfahren neue Fragen zum Verwaltungshandeln des Gemeinderates aufwerfen.»
Damit meint er vor allem die Geschehnisse an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni – da wurde bekanntlich die Jahresrechnung 2025 an den Gemeinderat zurückgewiesen. «Auslöser waren insbesondere die im Zusammenhang mit der Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat entstandenen Anwaltskosten sowie deren Verbuchung zulasten der Ortsbürgergemeinde.»
Seine aktuellen Fragen richten sich ausdrücklich an den Gemeinderat als Exekutivbehörde. Sie betreffen dessen Verwaltungshandeln, den Einsatz öffentlicher Mittel sowie die Transparenz gegenüber Einwohnerrat und Öffentlichkeit.
Zwölf Fragen an den Gemeinderat
1. Beizug eines externen Rechtsvertreters. Wer beschloss den Beizug eines externen Rechtsvertreters im Zusammenhang mit der Aufsichtsanzeige betreffend den Dienstbarkeitsvertrag Stach und wer erteilte das entsprechende Mandat? – 2. Notwendigkeit des Mandats. Welche konkreten Gründe machten nach Auffassung des Gemeinderates den Beizug eines externen Rechtsvertreters erforderlich? – 3. Weitere Mandate. Wurden im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stach, dem Dienstbarkeitsvertrag oder den daraus entstandenen Rechtsverfahren neben dem bekannten Anwaltsmandat weitere externe Rechtsberatungs-, Beratungs- oder Gutachtermandate vergeben? – 4. Weitere Verbuchungen. Wurden neben den bekannt gewordenen Anwaltskosten weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt in anderen Konten der Ortsbürgergemeinde oder der Einwohnergemeinde verbucht?
5. Gesamtkosten. Welche gesamten internen und externen Kosten einschliesslich des Personalaufwands, externer Beratungsleistungen sowie Gerichts- und Verfahrenskosten sind der Einwohnergemeinde beziehungsweise der Ortsbürgergemeinde bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stach, dem Dienstbarkeitsvertrag, der Aufsichtsanzeige, den Gerichts- und Rechtsverfahren sowie den damit verbundenen Beratungsleistungen entstanden? 6. Kredit- und Kompetenzgrundlagen. Wurden für den Beizug eines externen Rechtsvertreters oder für weitere externe Beratungs-, Rechtsoder Gutachtermandate Kredite oder Nachtragskredite bewilligt? – 7. Noch ausstehende Kosten. Ist der Gemeinderat heute in der Lage, zu bestätigen, dass sämtliche internen und externen Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt vollständig verbucht wurden? – 8. Kostenkontrolle. Welche Stelle überprüfte die Notwendigkeit sowie die Angemessenheit des ausgewiesenen Aufwandes des beauftragten Rechtsvertreters? Erfolgte diese Prüfung vor der Auftragserteilung, während der Mandatsführung oder erst im Rahmen der Rechnungsprüfung? 9. Verwendung der bewilligten Budgetmittel. Der von der Ortsbürgergemeindeversammlung beschlossene Budgetbetrag war ausdrücklich für ein allfälliges Gerichtsverfahren gegen die Stach Investment AG vorgesehen. Wie beurteilt der Gemeinderat den Umstand, dass diese Mittel stattdessen für die rechtliche Vertretung des Gemeinderates im Zusammenhang mit der gegen ihn gerichteten Aufsichtsanzeige verwendet wurden? – 10. Budgettreue. Ist der Gemeinderat der Auffassung, dass die Verwendung dieser Mittel dem von der Ortsbürgergemeindeversammlung beschlossenen Zweck entsprach? – 11. Transparenz. Welche Lehren zieht der Gemeinderat aus diesem gesamten Ablauf hinsichtlich Transparenz, Kostenkontrolle, Budgettreue, Information des Einwohnerrates sowie Information der Öffentlichkeit? – 12. Künftige Massnahmen. Welche organisatorischen oder finanziellen Massnahmen wird der Gemeinderat künftig treffen, damit Budgetbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeinde ihrem von der zuständigen Gemeindeversammlung beschlossenen Zweck entsprechend umgesetzt werden und vergleichbare Diskussionen über die Verwendung bewilligter Mittel ausgeschlossen werden können?
Einwohnerrat übt die politische Oberaufsicht aus
«Diese Anfrage richtet sich ausdrücklich nicht gegen ein hängiges Baubewilligungsverfahren. Sie bezweckt vielmehr Transparenz über das Verwaltungshandeln des Gemeinderates, den Einsatz öffentlicher Mittel sowie den Umgang mit demokratisch beschlossenen Budgetvorgaben», schreibt Manfred Breitschmid abschliessend. Und weiter in seinen Schlussbemerkungen: «Der Einwohnerrat übt die politische Oberaufsicht über Gemeinderat und Verwaltung aus. Eine vollständige und nachvollziehbare Information über diese Fragen liegt deshalb im öffentlichen Interesse, dient dem Vertrauen in die Gemeindeführung und ermöglicht dem Einwohnerrat die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Oberaufsicht.»
--dm
