Traktanden sind bekannt
01.05.2026 Waltenschwil, Region OberfreiamtInformationen aus der Gemeinde Waltenschwil
Der Gemeinderat hat für die Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni folgende Traktanden festgesetzt: 1. Protokoll. – 2. Genehmigung der Jahresrechnung. – 3. Kreditabrechnungen, Genehmigung der Kreditabrechnung: a) ...
Informationen aus der Gemeinde Waltenschwil
Der Gemeinderat hat für die Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni folgende Traktanden festgesetzt: 1. Protokoll. – 2. Genehmigung der Jahresrechnung. – 3. Kreditabrechnungen, Genehmigung der Kreditabrechnung: a) über den Ausbau der Informatikmittel in der Schule und im Kindergarten, b) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Verlegung der Kanalisationsleitung im Bereich der Firma Heim AG. – 4. Genehmigung des Rechenschaftsberichts. – 5. Verpflichtungskredit im Betrag von 80 000 Franken für die Erarbeitung und Umsetzung eines IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzeptes für die Gemeindeverwaltung und die Schule. – 6. Beschlussfassung über die Teilrevision der Nutzungsplanung Gewässerräume, Zone für öffentliche Anlagen und Arbeitszone. – 7. Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz: a) Verpflichtungskredit für den Gemeindebeitrag an das kantonale Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung der Bünz» im Betrag von 3 522 000 Franken, b) Verpflichtungskredit für den Ersatzneubau der Brücke Kirchweg im Betrag von 200 000 Franken, c) Verpflichtungskredit für die Sanierung des Bünzwegs im Abschnitt Kirchweg bis Kindergartenstrasse im Betrag von 180 000 Franken. – 8. Verschiedenes.
Ortsbürger-Gmeind vom 15. Juni
Für die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni wurden folgende Traktanden festgesetzt: 1. Protokoll. – 2. Genehmigung der Jahresrechnung- – 3. Genehmigung der Jahresrechnung Forstbetrieb Wagenrain. – 4.Genehmigung der Jahresrechnung Holzhandelsbetrieb Wagenrain. – 5. Genehmigung des Rechenschaftsberichts. – 6. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Erwerb der Liegenschaft an der Kindergartenstrasse 6. – 7. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für Landveräusserungen als Realersatz für das kantonale Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz». – 8. Beschlussfassung über die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht von Seiler Roland und Erika, Buchenweg 11, Waltenschwil. – 9. Verschiedenes.
Ortsmuseum offen
Am Sonntag, 3. Mai, von 9 bis 13 Uhr ist das Ortsmuseum am Kirchweg wieder zur Besichtigung geöffnet. Der Eintritt ist frei. Gleichzeitig findet wiederum im Ortsmuseum der traditionelle Brunch für die Gönnerinnen und Gönner statt.
Am 6. respektive 7. Juni wird das Ortsmuseum das 20-jahr-Jubiläum mit verschiedenen Attraktionen feiern. Die Ortsmuseumskommission freut sich auf zahlreichen Besuch.
Information Hochwasserschutz
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten zur Informationsveranstaltung über das kantonale Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz» vom Dienstag, 12. Mai, 19 Uhr, in die Bannegg-Halle Waltenschwil, ein. Weiter wird auch über die zusätzlichen, zusammenhängenden Gemeindeprojekte entlang der Bünz informiert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat freut sich auf viele Teilnehmende sowie eine interessante Veranstaltung.
Treffen für Kulturschaffende
Am Dienstag, 12. Mai, 18.30 Uhr, findet beim alten Schulhaus Waltenschwil das 2. Netzwerk-Treffen für Kulturschaffende statt. Nach dem erfolgreichen 1. Treffen im November 2024 im Haus zur Sonne möchte die Kulturkommission Waltenschwil erneut die verschiedenen Kulturakteurinnen und Kulturakteure in und von Waltenschwil zu einem 2. Netzwerk-Treffen einladen. Im ersten Teil werden die Teilnehmenden mitgenommen auf einen Dorfrundgang durch Waltenschwil unter der Leitung von Christof und Thomas Burkard (18.30 Uhr bis zirka 20 Uhr).
Beim anschliessenden Apéro im Restaurant Volare gibt es die Gelegenheit, sich im gemütlichen Rahmen gegenseitig auszutauschen und die Vernetzung im Bereich der Kultur zu fördern. Ist das Interesse geweckt? Die Kulturkommission freut sich auf eine Anmeldung bis am 6. Mai unter kultur@waltenschwil.ch oder telefonisch bei Gabriela Arnet, 076 521 84 95.
Feuerstellen mehr Beachtung schenken
In letzter Zeit ist vermehrt festgestellt worden, dass brennende Feuerstellen ohne Aufsicht zurückgelassen und Abfall hinterlassen wird. Offene Feuer im Wald oder an offiziellen Feuerstellen dürfen niemals unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Bereits kleine Glutreste können sich unbemerkt wieder entzünden und gefährlich werden. Ebenso stellt zurückgelassener Abfall eine Belastung für Natur, Tiere und das Landschaftsbild dar.
Daher wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: Feuerstellen sind vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Glut mit Wasser ablöschen und kontrollieren. Offene Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Abfälle sind konsequent mitzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. --gk
