Der Gemeinderat hat nach erfolgter Mitwirkung und kantonaler Stellungnahme den Entwicklungsrichtplan Dorf verabschiedet. Der Entwicklungsrichtplan ist behördenverbindlich und ist für die Beurteilung von Planungen und Bauvorhaben beizuziehen. Er dient zur Orientierung über ...
Der Gemeinderat hat nach erfolgter Mitwirkung und kantonaler Stellungnahme den Entwicklungsrichtplan Dorf verabschiedet. Der Entwicklungsrichtplan ist behördenverbindlich und ist für die Beurteilung von Planungen und Bauvorhaben beizuziehen. Er dient zur Orientierung über bestehende Verhältnisse. Richtpläne und Konzepte zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie enthalten Feststellungen zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Landschaft, Energie und so weiter.
Der Entwicklungsrichtplan Dorf und der Mitwirkungsbericht sind aufgeschaltet im Onlineschalter auf der Homepage www.sins.ch.