Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Dies zieht einerseits ein nachträgliches Baugesuch nach sich und hat auch eine Busse zur Folge. Im strengsten Fall, sofern die Baute nicht nachträglich bewilligt werden kann, muss sie ...
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Dies zieht einerseits ein nachträgliches Baugesuch nach sich und hat auch eine Busse zur Folge. Im strengsten Fall, sofern die Baute nicht nachträglich bewilligt werden kann, muss sie zurückgebaut werden.
Der Gemeinderat erinnert daran, dass auch Kleinbauten wie Gartenhäuser, Sichtschutzwände und Spielplätze mit Spielgeräten (Spielturm) bewilligungspflichtig sind, wenn sie folgende Masse überschreiten: Höhe mehr als 2,5 Meter ab Terrain und Grundflächen grösser als 5 Quadratmeter. Weiter sind Aufstellpools, die länger als sechs Monate pro Kalenderjahr aufgestellt werden, bewilligungspflichtig. Um unnötigen Ärger mit Nachbarschaft und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und ein Baugesuch mit den notwendigen Unterlagen einzureichen. Für allfällige Fragen steht die Regionale Bauverwaltung zur Verfügung, Telefon 056 664 14 32 oder info@rbv-wsw.ch.