Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision ...
Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet. Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage unter www.kallern.ch zur Verfügung.
Aufhebung zweier kommunaler Überbauungspläne
Die durch den Gemeinderat am 22. April 2025 beschlossene Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» wurde durch das Departement Bau Verkehr und Umwelt genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» in Rechtskraft erwachsen ist.