Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. Mai und der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni in Rechtskraft erwachsen.
Feuer- und Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Hitze und ...
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. Mai und der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni in Rechtskraft erwachsen.
Feuer- und Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet sehr gross. Es gilt deshalb im ganzen Kanton Aargau ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dazu gehört ebenfalls ein Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet. Höhen- und 1.-August-Feuer sind ebenfalls verboten.