4,9 Millionen für Wohlen
07.07.2026 Wohlen, FinanzenFinanzausgleich 2027: Über 109 Millionen Franken werden umverteilt
Das Umverteilungsvolumen zwischen den Aargauer Gemeinden beträgt 109,3 Millionen Franken. In Wohlen war der Finanzausgleich bereits ein grosses Thema. Die grösste Freiämter Gemeinde ...
Finanzausgleich 2027: Über 109 Millionen Franken werden umverteilt
Das Umverteilungsvolumen zwischen den Aargauer Gemeinden beträgt 109,3 Millionen Franken. In Wohlen war der Finanzausgleich bereits ein grosses Thema. Die grösste Freiämter Gemeinde erhält im nächsten Jahr eine Finanzspritze von fast fünf Millionen Franken.
Im Jahr 2027 erhalten 134 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von rund 109,3 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 105,4 Millionen Franken, die zwischen den Gemeinden umverteilt wurden. Dies entspricht einer Zunahme von 3,7 Prozent. «Das geht auf die gestiegenen Steuererträge zurück, die in die Berechnung des Ressourcenausgleichs einfliessen», schreibt das Generalsekretariat des Departements Volkswirtschaft und Inneres.
Auf der Geberseite stehen 62 Gemeinden, die Finanzausgleichsabgaben in der Höhe von 77,4 Millionen Franken leisten. Die verbleibenden rund 32 Millionen Franken werden über den Kanton finanziert.
Die Stadt Baden stemmt mit 20,14 Millionen Franken knapp mehr als einen Viertel aller Finanzausgleichsabgaben. Die Städte Baden und Aarau (8,79 Millionen) finanzieren zusammen über einen Drittel. Die grössten Beitragsempfänger sind die Gemeinden Reinach (5,57 Millionen), Neuenhof (5,45 Millionen), Menziken (5,34 Millionen), Oberentfelden (4,97 Millionen) und Wohlen (4,918 Millionen).
Werden die Zahlungen pro Einwohnerin und Einwohner verglichen, verändern sich die Spitzenplätze. Die höchsten Beiträge pro Kopf erhalten Oberhof, Densbüren, Mandach, Schmiedrued und Menziken. Die grösste Abgabenlast tragen Oberwil-Lieli, Baden, Kaiseraugst, Döttingen und Ennetbaden.
Geänderte rechtliche Grundlagen
Der Grosse Rat hat Anfang Juni 2026 Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und im Finanzausgleichsdekret beschlossen. Bei der Berechnung des Finanzausgleichs 2027 kommen die neuen Rechtsgrundlagen erstmals zur Anwendung. Die Berechnung nach neuem Recht hat zur Folge, dass das Volumen des Soziallastenausgleichs sinkt. Fast unverändert bleiben die Volumen beim Bildungslastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich. In den Jahren 2027 und 2028 gilt eine Übergangsregelung. Für 2027 bedeutet dies, dass die Berechnung in den beiden betroffenen Lastenausgleichsgefässen zunächst nur zu einem Drittel nach neuem Recht und noch zu zwei Dritteln nach altem Recht erfolgt.
Ein Blick ins Freiamt
Welche Freiämter Gemeinden profitieren stark, welche müssen relativ hohe Summen bezahlen? Hier ein Überblick, der nicht vollzählig ist.
Gemeinden, die profitieren und Geld erhalten: Aristau (260 000 Franken), Boswil (322 000 Franken), Bremgarten (77 000), Dottikon (917 000), Fischbach-Göslikon (221 000), Kallern (119 000), Mühlau (350 000), Muri (181 000), Niederwil (113 000), Rudolfstetten-Friedlisberg (311 000), Sarmenstorf (299 000), Tägerig (413 000), Villmergen (1,42 Millionen), Waltenschwil (526000), Wohlen (4,91 Millionen), Gemeinden, die bezahlen müssen: Arni (574 000 Franken), Berikon (244 000), Hägglingen (207 000), Jonen (552 000), Oberlunkhofen (1,46 Millionen), Oberwil-Lieli (3,36 Millionen), Unterlunkhofen (384 000), Zufikon (1,3 Millionen) und Widen (2,01 Millionen).
--dm
