Aargauer Steuerwesen im Wandel
20.02.2026 Finanzen, WohlenThomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zu aktuellen Steuerthemen
Neueinschätzung der Liegenschaften, die neue Online-Software eTax, ein neuer Zugang zu einem sicheren und schweizweit nutzbaren Authentifizierungsdienst. Thomas Laube klärt ...
Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zu aktuellen Steuerthemen
Neueinschätzung der Liegenschaften, die neue Online-Software eTax, ein neuer Zugang zu einem sicheren und schweizweit nutzbaren Authentifizierungsdienst. Thomas Laube klärt über die Neuerungen im Kanton Aargau auf.
Im letzten Herbst wurden die Liegenschaften neu geschätzt. Diese Neuschätzungen wurden durch ein Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichtes notwendig. Das Gericht hatte festgestellt, dass die bisherigen Steuer- und Eigenmietwerte (Wertbasis 1998) zu tief angesetzt waren. In der Folge haben der Regierungsrat und der Grosse Rat neue Rechtsgrundlagen erarbeitet und bewilligt. Das Kantonale Steueramt wurde beauftragt, eine generelle Neuschätzung mit der Wertbasis 2025 durchzuführen. Der grosse Teil der Neuschätzungen wurde im letzten Herbst verschickt und es wurden in einigen Fällen Einsprachen erhoben.
Alle Steuerpflichtigen, die noch keine Neuschätzung erhalten oder Einsprache erhoben haben, können die Steuererklärung 2025 trotzdem ausfüllen und fristgerecht einreichen. Wir empfehlen, die bisherigen (alten) Steuer- und Eigenmietwerte einzusetzen und bei den Bemerkungen darauf hinzuweisen. Sobald die neuen Werte beim Gemeindesteueramt eingetroffen sind oder die Einsprachen erledigt worden sind, setzt das Gemeindesteueramt die neuen Steuer- und Eigenmietwerte von Amtes wegen ein.
EasyTax ist vorbei
Die digitale Welt ist ständig und immer schneller im Wandel. Über 25 Jahre leistete die Gratis-Software Easy-Tax den Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden gute Dienste. Das System war etabliert und beliebt. Leider wollte die Hersteller-Firma Easy-Tax nicht mehr warten und weiterentwickeln, da sie sich im Markt neu orientiert hat. Auch von der Datensicherheit her genügte u.a. die Speicherung und Übermittlung der Daten nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards.
Neue Online-Software eTax Aargau
Wer die Steuererklärung nicht aufwendig von Hand ausfüllen möchte, kann dies neu über die online-Software e-Tax Aargau tun. Der Kanton Aargau hat sich wie zahlreiche andere Kantone für eine (internetbasierte) Online-Lösung, nämlich eTax, entschieden. Mit dieser Lösung müssen auf der eigenen Hardware keine Programme und Daten gespeichert werden. Die neue Lösung orientiert sich an den Grundlagen von Easy-Tax. Sie ist benutzerfreundlich, flexibel, praktisch und effizient.
Der Import der Vorjahresdaten aus Easy-Tax 2024 ist problemlos möglich. Im Internet-Auftritt des Kantonalen Steueramtes sind sämtliche Schritte verständlich beschrieben. Für die Beantwortung allfälliger Fragen hat das Kantonale Steueramt eine Support-Hotline eingerichtet. Allfällige Probleme können unter der Telefonnummer 062 835 20 25 vorgebracht werden.
AGOV-Zugang
Um auf die neue Online-Software eTax Aargau zu gelangen, wird ein neuer Zugang notwendig; er heisst AGOV. AGOV ist ein sicherer und schweizweit nutzbarer Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden. AGOV ersetzt das Passwort durch ein passwortloses, sicheres Anmeldeverfahren. Es liegt im Interesse der Steuerpflichtigen, dass keine externen Personen (Hacker) Zugriff auf ihre Steuererklärungsdaten erhalten. Dies kann mit AGOV in diesem Sinne verhindert werden.
Die Erfahrungen in den letzten Wochen zeigen, dass nicht wenige Steuerpflichtige Probleme mit der Anmeldung für den AGOV-Zugang hatten. Die Gründe dafür waren vielfältig. Entsprechend gingen beim Gemeindesteueramt zahlreiche Telefonanrufe ein.
Am Telefon sind die Probleme schwerlich zu erkennen oder zu beheben. Aus diesem Grund empfehlen wir den Steuerpflichtigen, in diesen Fällen am Schalter des Steueramtes vorzusprechen. Natürlich mit dem persönlichen Smart-Phone. In den meisten Fällen konnte den Leuten geholfen werden.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen hat das Kantonale Steueramt eine Support-Hotline eingerichtet. Allfällige Probleme können unter Telefon 062 835 20 30 vorgebracht werden.
Steuererklärungsbogen mit neuer Bedeutung
Auf dem Steuererklärungsbogen befinden sich die jeweilige Adressnummer und der Zugangscode für eTax Aargau. Wir empfehlen, diesen Bogen sorgfältig aufzubewahren. Vor allem auch, wenn die Steuererklärung von Drittpersonen (Steuerberater, Verwandte etc.) ausgefüllt wird.
Fristerstreckungen beantragen
Wer die Steuererklärung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einreicht, wird gemahnt. Seit mehreren Jahren sind die Mahnungen kostenpflichtig. Das kann verhindert werden, indem die Abgabefrist rechtzeitig verlängert wird. Dafür kann man sich auf der Website des Kantonalen Steueramtes oder der Gemeinde einloggen (www.ag.ch/efristerstreckung), dann muss die 10-stellige Adressnummer eingegeben werden. Danach soll entweder das Geburtsdatum oder der persönliche Code (befindet sich links auf der Steuererklärung, unterhalb der Postanschrift) erfasst werden und schon wird das Gesuch um Fristerstreckung an das zuständige Gemeindesteueramt weitergeleitet.
Kantonssteuerfuss 2026
Der Grosse Rat hat die ordentliche Kantonssteuer bei den natürlichen Personen für das Jahr 2026 um acht auf 100 Prozent gesenkt. Dazu kommen noch der Kantonssteuerzuschlag von drei Prozent, was einen Kantonssteuerfuss von total 103 Prozent ausmacht.
Provisorische Rechnung 2026 Kantons- und Gemeindesteuern
In aller Regel wird die provisorische Rechnung 2026 aufgrund der letzten definitiven oder provisorischen Rechnung erstellt und im Februar des laufenden Jahres verschickt. Nun kann es aber im Verlauf des Jahres 2026 wesentliche Gründe geben, welche eine Anpassung der provisorischen Rechnung notwendig machen.
Für eine allenfalls mögliche Reduktion der provisorischen Rechnung sind beispielsweise folgende Ereignisse erwähnenswert:
Reduziertes Einkommen (Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Pensionierung). – Sehr grosser Liegenschaftsunterhalt. – Hoher Einkauf in die Pensionskasse. – Erwerbsaufgabe eines Ehegatten (ohne Ersatzeinkünfte). – Ende Unterhaltszahlungen. – Eintritt in ein Pflegeheim.
Gründe, die für eine Erhöhung der provisorischen Rechnung 2026 sprechen: Beförderungen mit Lohnverbesserung. – Erwerbsaufnahme nach Lehre/Ausbildung/Studium – Erwerbsaufaufnahme Ehegatte. – Beginn Unterhaltszahlungen.
Meldungen über Reduktionen der provisorischen Rechnungen sind zahlreich. Aber auch die sachgerechte Erhöhung einer provisorischen Rechnung ist sehr wichtig und sinnvoll, weil man damit im Folgejahr unangenehme Steuernachforderungen vermeiden kann. Darum zögern Sie nicht, auch eine Erhöhung der Steuerrechnung zu beantragen.
Zuständig für die Korrektur der provisorischen Rechnung ist immer das zuständige Gemeindesteueramt und nicht die Abteilung Finanzen. Es ist ratsam, Steuerrechnungen pünktlich zu begleichen. Entsprechend der Zinssituation auf dem Markt beträgt der Vergütungszins 2026 0,25 Prozent und der Verzugszins 4,5 Prozent für Forderungen, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.
Steuerkonto Aargau
2024 hat der Kanton Aargau das Steuerkonto eingeführt. Neu haben alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto. In Ihrem Steuerkonto haben Sie jederzeit Überblick über Ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr. Sie schauen in Echtzeit direkt in unser System.
Wertvolle Informationen
Wer tiefer in die Thematik der Aargauer Steuern eintauchen möchte, findet unter www.ag.ch/steuern umfangreiche Informationen und sämtliche rechtliche Grundlagen. Selbstverständlich steht auch das örtlich zuständige Gemeindesteueramt gerne mit Rat zur Verfügung.
Zur Person. Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen und neu ab 1. Januar 2025 auch von Bünzen. Mit rund 11 000 Steuerpflichtigen führt er eine der grössten Steuerverwaltungen (inkl. Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,7 Pensen, welche sich auf 15 Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem Kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.

