Auf der Zielgeraden
26.06.2026 Region Oberfreiamt, AristauInfoanlass zur revidierten Bau- und Nutzungsordnung in Aristau
2017 erfolgte in Aristau der Projektstart für die BNO-Revision, die in Aargauer Gemeinden üblicherweise alle 15 bis 20 Jahre stattfindet. Die aktuelle Fassung datiert aus dem Jahr 2002, höchste ...
Infoanlass zur revidierten Bau- und Nutzungsordnung in Aristau
2017 erfolgte in Aristau der Projektstart für die BNO-Revision, die in Aargauer Gemeinden üblicherweise alle 15 bis 20 Jahre stattfindet. Die aktuelle Fassung datiert aus dem Jahr 2002, höchste Zeit also für eine Aktualisierung.
Patrick Fischer
Rund 50 Interessierte durfte Vizeammann Corsin Stöckli im gut temperierten Mehrzweckraum des Schulhauses begrüssen, wo über die wesentlichen Änderungen der Aristauer Bau- und Nutzungsordnung informiert wurde. Diese wird in den kommenden Wochen (25. Juni bis 27. Juli) öffentlich aufgelegt. «Im Idealfall tritt die überarbeitete BNO im Verlauf des nächsten Jahres in Rechtskraft», beantwortete Ressortvorsteher Corsin Stöckli eine entsprechende Frage. Ganze zehn Jahre wären dann vergangen, seit sich die Gemeinde auf den Weg gemacht hat.
Das umfangreiche Werk – basierend auf dem regionalen Entwicklungs-Leitbild (REL) – umfasst den Bauzonenplan plus Ergänzung, den Kulturlandplan sowie die über hundert Seiten starke BNO, bestehend aus dem Planungsbericht, einer Synopse sowie dem Änderungsplan. Wie immer bei solchen Revisionen geht es unter anderem darum, Bestimmungen und Begrifflichkeiten ans aktuell gültige Recht anzupassen. Aber auch die Bereinigung respektive Optimierung der Bauzonen (beispielsweise im Bereich der Gewässerräume) oder die Verkehrsanbindung sind ein Thema. Insgesamt soll eine nachhaltige Entwicklung des Siedlungsgebiets angestrebt und ermöglicht werden.
Weniger Schutzobjekte
Romano Richter von der BC AG erläuterte die wesentlichen Veränderungen zur aktuellen BNO. So werden in Aristau zahlreiche Bauobjekte aus dem Volumenschutz entlassen, um eine sinnvolle Weiterentwicklung zu ermöglichen. Um den Dorfcharakter trotzdem zu erhalten, werden neu sogenannte Pflichtbaulinien eingeführt. Zusätzlich werden prägende Freiräume, Bäume und Firstrichtungen zur Wahrung der ortebaulichen Identität festgelegt. «Wir wollen mehr Handlungsspielraum bei Ersatzbauten schaffen und gleichzeitig die ortsbildprägenden Strassenräume bewahren», fasste Richter die wesentlichen Neuerungen zusammen.
Ob denn die geplanten Strassenbauprojekte ebenfalls in die neue BNO eingeflossen seien, wollte jemand wissen; ob acht Jahre Projektdauer für ein solches Vorhaben wirklich normal seien, ein anderer. «Nur was rechtskräftig ist, kann in der BNO berücksichtigt werden. Was erst geplant oder angedacht ist, kann nicht übernommen werden», erklärte Gemeinderat Stöckli. Was die Dauer der gesamten Revision betrifft, beantwortete Fachplaner Romano Richter die Frage nur indirekt: «Bei einer BNO-Revision sind sehr viele kantonale Stellen involviert, die sich immer wieder gegenseitig absprechen müssen», erklärt er vielsagend. Vor vier Jahren wurden die Unterlagen dem Kanton übergeben, und vor einem Monat hat dieser die Vorprüfung abgeschlossen – nach vier Jahren also.
Weiteres Vorgehen
Während der Auflagefrist sind von Personen, die ein schutzwürdiges Eigeninteresse haben, Einsprachen möglich. Diese werden danach vom Gemeinderat abgearbeitet, sodass bis zur Gemeindeversammlung im Herbst alles bereinigt sein sollte. Nach der allfälligen Genehmigung durch den Souverän liegt es dann am Regierungsrat, die revidierte BNO der Gemeinde Aristau in Rechtskraft erwachsen zu lassen. «Es ist schön, wenn es dann einmal fertig ist», sagt Corsin Stöckli am Schluss und ergänzt mit einem Schmunzeln: «Bevor es dann 2040 wieder losgeht.»


