Mit der Zuweisung von zwei zusätzlichen Personen aus der Ukraine per 5. August erfüllt die Gemeinde die kantonal festgelegte Aufnahmepflicht im Asylbereich. Sämtliche der Gemeinde zugewiesenen Schutzsuchenden stammen aus der Ukraine und sind im gemeindeeigenen Einfamilienhaus ...
Mit der Zuweisung von zwei zusätzlichen Personen aus der Ukraine per 5. August erfüllt die Gemeinde die kantonal festgelegte Aufnahmepflicht im Asylbereich. Sämtliche der Gemeinde zugewiesenen Schutzsuchenden stammen aus der Ukraine und sind im gemeindeeigenen Einfamilienhaus untergebracht. Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die Mithilfe bei der Integration der in der Gemeinde aufgenommenen Personen.