Gehört nicht zum Kernauftrag
31.03.2026 Parteien, Politik, Verkehr, Region UnterfreiamtInterpellation von Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, Carsharing
Die AEW Energie AG, ein Staatsbetrieb des Kantons, hat im Januar 2024 gemeinsam mit der Eniwa AG das Carsharing-Angebot Swiss E-Car lanciert. «Das Unternehmen stiess damit in ein Geschäftsfeld vor, ...
Interpellation von Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, Carsharing
Die AEW Energie AG, ein Staatsbetrieb des Kantons, hat im Januar 2024 gemeinsam mit der Eniwa AG das Carsharing-Angebot Swiss E-Car lanciert. «Das Unternehmen stiess damit in ein Geschäftsfeld vor, das nicht zum Kernauftrag eines Energieversorgers gehört», schreibt Interpellant Mario Gratwohl aus Niederwil.
Mit Beschluss vom 6. März hat der Regierungsrat die AEW-Eigentümerstrategie präzisiert. Neu bedarf die AEW Energie AG bei Kauf- und Verkaufsgeschäften von Mehrheitsbeteiligungen sowie bei Minderheitsbeteiligungen über 20 Millionen Franken der Zustimmung des Regierungsrats.
Schleppende Entwicklung
«Nur drei Tage später, am 9. März, informierte die AEW Energie AG darüber, dass das Angebot von Swiss E-Car per 31. Oktober 2026 eingestellt wird. Als Gründe werden mangelnde Nachfrage, fehlende Skalierung, zu wenige Parkplätze sowie die schleppende Entwicklung der Elektromobilität genannt.» Dies schreiben die beiden Grossräte Adrian Schoop, FDP, Baden, und Mario Gratwohl, SVP, Niederwil, in ihrer Interpellation.
Stromkunden tragen das Risiko
Laut Interpellanten wirft diese Beteiligung grundsätzliche Fragen auf. «Sie zeigt exemplarisch, wie Staatsunternehmen in wettbewerblichen Märkten tätig werden, die nicht zu ihrem Versorgungsauftrag gehören. Dass bei solchen Engagements letztlich Steuerzahler und Stromkunden das Risiko tragen, begünstigt solche Experimente zusätzlich; umso mehr, als bislang unklar ist, welche Erkenntnisse die AEW Energie AG aus diesem Engagement überhaupt gezogen hat», begründen die Grossräte Schoop und Gratwohl ihren Vorstoss.
Nach Höhe des Kaufpreises gefragt
Die beiden Interpellanten richten an den Aargauer Regierungsrat deshalb elf Fragen:
1. Welches Organ der AEW Energie AG genehmigte die Beteiligung an Swiss E-Car AG und zu welchem Zeitpunkt erfolgte dieser Entscheid?
2. Wann und in welcher Form wurde der Regierungsrat über die Beteiligung informiert und einbezogen?
3. Wie viele Fahrzeuge und Standorte umfasste das Angebot von Swiss E-Car zuletzt? Wie hat sich diese Zahl seit der Lancierung im Jahr 2024 entwickelt?
4. Wie hoch war der Kaufpreis für die Beteiligung an der Swiss E-Car AG und auf welchen Wert muss die Beteiligung nach Einstellung des Angebots in den Büchern der AEW Energie AG voraussichtlich dann abgeschrieben werden?
5. Welche operativen Verluste sind der AEW Energie AG durch dieses Engagement in den Jahren 2024 und 2025 entstanden und mit welchen weiteren Verlusten ist bis zur Einstellung des Angebots zu rechnen? 6. In welchem Umfang werden diese Verluste entweder über Strompreise oder über die verminderten Ausschüttungen der AEW Energie AG an den Kanton Aargau indirekt von Stromkunden oder Steuerzahlenden getragen?
7. Wie beurteilt der Regierungsrat, dass ein Staatsbetrieb in einem wirtschaftlich experimentellen Markt aktiv wurde, obwohl dieser nicht zum Kernauftrag der Energieversorgung gehört?
8. Welche Erkenntnisse wurden aus dem Engagement bei Swiss E-Car gewonnen? Liegt dazu ein Bericht vor, und welche Erkenntnisse wurden daraus gezogen?
9. War es für die AEW Energie AG kein Warnsignal, dass sich offenbar im Bereich Carsharing bei Elektromobilität kaum private Anbieter engagieren, und weshalb ging man dennoch davon aus, dass ausgerechnet ein Staatsbetrieb in diesem Markt erfolgreich sein könnte?
10. Trifft es zu, dass die AEW Energie AG die Einstellung des Carsharing-Angebots unter dem Vorwand der neuen Eigentümerstrategie zum jetzigen Zeitpunkt ankündigt oder ist es dem Zufall geschuldet, dass die Einstellung nur wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Eigentümerstrategie kommuniziert wurde?
11. Stehen die Vorgaben der neuen Eigentümerstrategie einer Weiterführung der Beteiligung an der Firma Swiss E-Car AG entgegen?
Oder wird die neue Eigentümerstrategie hier lediglich als Begründung für einen ohnehin fälligen Rückzug aus einem gescheiterten Engagement angeführt? --red
