«Irgendwo hat es Grenzen»
16.06.2026 Region Oberfreiamt, Beinwil/Freiamt, VerkehrMargrit und Felix Weber wehren sich gegen die geplante Bachöffnung im Zug der Strassensanierung in Beinwil
2,43 Millionen Franken. Ohne Gegenstimme genehmigte die Bevölkerung diesen Gemeindeanteil für die Sanierung der Kantonsstrasse durch das Dorf an der ...
Margrit und Felix Weber wehren sich gegen die geplante Bachöffnung im Zug der Strassensanierung in Beinwil
2,43 Millionen Franken. Ohne Gegenstimme genehmigte die Bevölkerung diesen Gemeindeanteil für die Sanierung der Kantonsstrasse durch das Dorf an der «Gmeind» im November. Gegenwind gibt es nun trotzdem. Wegen der geplanten Öffnung des Wissenbachs. Felix und Margrit Weber erzählen von den Gründen ihrer Einwendung.
Annemarie Keusch
«Sind nur wir zuständig für Bachöffnungen in unserem Dorf?» Natürlich stellt Felix Weber diese Frage rhetorisch. Und auch begleitet von ein bisschen Frust. «Wir sind immer kompromissbereit», betont er. Das Verhindern, das sei nicht ihr Ziel. Das Suchen einer Lösung, die für alle stimmt, hingegen schon. «Und diese Lösung, wie der Kanton sie vorschlägt, stimmt für uns ganz und gar nicht.» Es geht um die Sanierung der Kantonsstrasse durch Beinwil. Vorgesehen sind unter anderem die Ergänzung von Trottoirs, die Entschärfung von Einmündungen, Einfahrtsbremsen bei den Zufahrten und eine Offenlegung des Wissenbachs. Die Strasse bekommt einen lärmschluckenden Belag und im gleichen Zug werden auch die kommunalen Werkleitungen ersetzt und die Bushaltestellen entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut. «Vieles davon ist mehr als sinnvoll. Die Bachumlegung hingegen stört uns.» Zumindest, wenn sie so realisiert wird, wie bisher vom Kanton geplant.
Denn die Bachöffnung ist im Land der Familie Weber geplant. Der Wissenbach ist bei der Querung der Kantonsstrasse aktuell eingedolt – unterhalb der Strasse und im Gebiet Weiermatt weitere rund 50 Meter. Im Weideland von Felix und Margrit Webers Landwirtschaftsbetrieb also. Nun soll der Bach dort geöffnet werden. Die Webers wissen, dass dies gesetzlich so vorgesehen ist, wenn Strassenbauprojekte ganz nah von Bächen umgesetzt werden. «Aber im Gesetz steht, dass dies geschieht, wenn es nach Abwägung aller Interessen für alle zumutbar ist.» Dieser Satz stört die Webers gleich im doppelten Sinne.
Schon mehrmals Hand geboten
«Wir wurden gar nie miteinbezogen, geschweige denn unsere Interessen abgewogen», sagt Felix Weber. Niemand habe mit ihnen das Gespräch gesucht. «Erst im letzten Moment, als aus ihrer Sicht sowieso nichts mehr zu ändern war.» Eigentlich wollten die Webers im Dorf Stimmung machen gegen den Kreditantrag an der «Gmeind» im letzten November. «Dann kamen sie und suchten das Gespräch.» Sie lenkten ein, der Kreditantrag wurde ohne eine einzige Gegenstimme angenommen. «Weil wir nicht grundsätzlich gegen das Projekt sind und weil wir keine Querulanten sind.»
Das habe die Vergangenheit mehrfach gezeigt. Felix Weber erwähnt die Güterregulierung von 1986, als eines der ökologischen Elemente die Öffnung des Wiehnachtsbaches auf einer Länge von 200 Metern war – entlang seines Landes. «Ich sagte sofort zu.» Auch zur Verlängerung des geöffneten Baches um weitere 150 Meter als eine von verschiedenen Massnahmen zum Hochwasserschutz 2005. «Wir waren immer kompromissbereit, aber irgendwo hat es Grenzen. Sind nur wir zuständig für Bachöffnungen im Dorf?» Zumal er weiss, dass die Bachöffnungen für die Anstösser auch Herausforderungen mit sich bringen können. «Der Biber ist ein Beispiel aus eigener Erfahrung.»
Zwei Alternativen ausgearbeitet
Entsprechend ist für Felix und Margrit Weber klar: «Wir wollen uns gegen eine erneute Bachöffnung in unserer Parzelle wehren.» In Eigenregie machten sie sich auf die Suche nach Alternativen. Fündig wurden sie bei zwei kleinen Parzellen angrenzend an ihr Weideland, die der Kirch- und der Einwohnergemeinde gehören. «Diese in Landwirtschaftszone umzuzonen und uns als Entschädigung für die Bachöffnung zur Verfügung zu stellen: Das wäre eine Variante», sagt Felix Weber.
Der Nachteil: Die Umzonung müsste mittels BNO-Teilrevision erfolgen und beide «Gmeinden» müssten Ja sagen.
Die Webers präferieren aber eine andere Variante. «Dass die Bachöffnung nördlich der Kantonsstrasse erfolgt, samt Retentionsbecken.» Sie verbinden diese Idee mit dem per Anfang Jahr in Kraft getretenen neuen Bundesrecht in der kommunalen Nutzungsplanung und beim Bauen ausserhalb der Bauzonen. Nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude sollten abgerissen werden, um das Bauen ausserhalb Bauzonen zu stabilisieren und auf maximal zwei Prozent Wachstum zu beschränken. «Der Kanton könnte die Liegenschaft nördlich der Kantonsstrasse kaufen und mit gutem Beispiel vorangehen. Schliesslich wird dies auch von der Landwirtschaft gefordert», stellt Felix Weber klar. Ein landwirtschaftliches Gewerbe werde dort längst nicht mehr betrieben. Ihnen ist klar, dass diese Variante auch Nachteile mit sich bringt, gerade finanzieller Hinsicht.
Betrieb mittlerweile verpachtet
Seit dem 1. Juni liegt das Projekt für die Sanierung der Kantonsstrasse auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Ihre Einwendung haben die Webers bereits platziert. «Uns ist bewusst, dass dies das Projekt verzögert», gestehen sie. Obwohl sie wissen, dass gerade die Werkleitungen eine Sanierung dringend nötig haben. «Wir wollen und müssen für unseren Landwirtschaftsbetrieb kämpfen», betonen die beiden. Auch wenn der Betrieb mittlerweile an den Nachbarn verpachtet ist. Denn mit jeder Bachöffnung geht mit einem vorgeschriebenen Gewässerabstand von sechs Metern Weidefläche verloren. Nochmals betonen sie jedoch: «Wir wollen das Projekt nicht um jeden Preis verhindern und wir waren bisher immer kompromissbereit und sind es auch weiterhin.»
«Rechtlich und wirtschaftlich am besten»
Departement Bau, Verkehr und Umwelt nimmt Stellung
Die Sanierung der Kantonsstrasse in Beinwil ist ein grösseres Projekt. Und sie ist aus mehrerlei Gründen notwendig. «Die Strasse entspricht nicht den aktuellen Standards, beispielsweise an die Verkehrssicherheit und bezüglich Behindertengleichstellungsgesetz», sagt Simone Britschgi, stellvertretende Leiterin Kommunikation des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. Zudem weise die Strasse deutliche Schäden auf, die eine Sanierung erfordern. «Und es besteht ein Hochwasserschutzdefizit.» Ziele werden mit dem Projekt mehrere verfolgt. Etwa die Instandstellung des sanierungsbedürftigen Strassenkörpers oder die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für die Fussgänger. Zudem soll der öffentliche Verkehr gefördert werden, etwa mit der Optimierung und Anpassung der Bushaltestelle. Reduktion des Strassenlärms, Anpassung und Erneuerung der Beleuchtung und Einmündungen, Abstimmung Siedlung und Verkehr durch gestalterische Aufwertung des Strassenraums – das sind weitere Ziele. Die gemeindeeigenen Werkleitungen werden erneuert, ein lärmmindernder Deckbelag eingebaut. Und der Bachdurchlass ausgebaut.
Dass sich die Familie Weber an der Bachöffnung stört, «das können wir nachvollziehen». Dennoch sei diese unumgänglich. «Der bestehende Durchlass erfüllt die technischen und ökologischen Anforderungen nicht mehr», sagt Simone Britschgi. Gesetzlich sei es auf Bundes- und Kantonsebene festgehalten, dass Fliessgewässer bis auf wenige Ausnahmen nicht überdeckt werden dürfen. Der Ersatz einer bestehenden Baute – hier der Eindolung – werde dabei rechtlich als Neubau beurteilt. Zudem soll der natürliche Verlauf eines Gewässers möglichst beibehalten und wiederhergestellt werden. Britschgi betont: «Es gibt keine Alternative zur Bachöffnung.»
«Als Bestvariante bezeichnen»
Alternativen gibt es dagegen, wo und wie der Bach geöffnet wird. Eine neue Bachleitung in der heutigen Linienführung und einer langen Überdeckung im Bereich der Strasse scheide aber aus rechtlichen Gründen aus. Zur Offenlegung nördlich der Kantonsstrasse, wie es die Familie Weber favorisiert, sagt der Kanton: «Dies würde den Abbruch bestehender Gebäude erfordern und wäre entsprechend mit höheren Kosten verbunden.» Die geplante Variante mit der südlichen Offenlegung sei hingegen sehr geeignet und erfülle die geforderten Rahmenbedingungen. «Sie ist klar als Bestvariante zu bezeichnen.» Wegen des kurzen Durchlasses. Wegen der Orientierung am historischen Verlauf des Baches.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wehrt sich dagegen, erst spät mit der Familie Weber Kontakt aufgenommen zu haben. «Zuerst wurde mit dem Gemeinderat ein Gesamtprojekt entwickelt und ausgearbeitet.» Mit dem konkreten Projekt habe man dann den Eigentümern die Betroffenheit und die Auswirkungen «mit ausreichender Bestimmtheit» aufzeigen können. Dies sei im Januar 2025 erfolgt. Im Juni 2025 folgte ein weiteres Gespräch, bevor die Bevölkerung mittels Informationsveranstaltung im September orientiert wurde.
--ake

