Kopftuchverbot an Schulen
03.07.2026 Region Oberfreiamt, KolumneAUS DEM GROSSEN RAT
Nicole Heggli-Boder, SVP, Buttwil.
Am letzten Dienstag tagte der Grosses Rat das letzte Mal vor der Sommerpause. Eine emotionale Motion war zwar traktandiert, es reichte aber dann bis ...
AUS DEM GROSSEN RAT
Nicole Heggli-Boder, SVP, Buttwil.
Am letzten Dienstag tagte der Grosses Rat das letzte Mal vor der Sommerpause. Eine emotionale Motion war zwar traktandiert, es reichte aber dann bis Sitzungsende nicht zur Behandlung. So wird sich das Parlament damit nach der Sommerpause befassen müssen.
Nachdem der Bund ein nationales Kopftuchverbot für Schülerinnen an Schweizer Schulen mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Kantone zuständig für Bildung und Kindesschutz seien, reichten Grossräte und Grossrätinnen aus FDP, EDU, Mitte und SVP eine Motion ein, die nun genau dies im Aargau fordert.
Die Antwort der Regierung zeigt, dass sie das Anliegen der Motionäre teilt, jedoch befürchtet, damit gegen Bundesgesetz zu verstossen. Sobald es um religiöse Symbole geht, stehen schnell Schlagworte wie Religionsfreiheit oder Diskriminierung im Raum. Doch darum geht es in der Motion nicht. Im Zentrum steht etwas ganz anderes; nämlich der Schutz von Kindern. Zudem sind ähnliche Vorstösse auch im nationalen Parlament hängig.
Kinder können nicht über alles frei entscheiden. Deshalb setzen wir Altersgrenzen – beim Alkohol, beim Autofahren, beim Wählen oder beim Abschluss von Verträgen. Nicht, weil wir ihre Freiheit einschränken wollen, sondern weil wir sie schützen.
Ein Mädchen in der Primarschule oder der Oberstufe befindet sich in einer entscheidenden Phase ihrer Entwicklung. Sie soll lernen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, kritisch zu denken und ihren eigenen Weg zu finden. Gerade die Schule muss dafür ein Ort sein, an dem Kinder frei von familiärem, religiösem oder ideologischem Druck aufwachsen können. Für viele junge Mädchen ist das Kopftuch kein Symbol der Freiheit, sondern Ausdruck von Unterordnung, Diskriminierung und Zwang.
Natürlich gibt es Jugendliche und Frauen, die sich später aus freier Überzeugung für das Tragen eines Kopftuchs entscheiden. Diese Freiheit ist zu respektieren. Genau deshalb setzte die Motion die Grenze bei 16 Jahren – dem Alter der religiösen Mündigkeit. Dann ist es (hoffentlich) der Entscheid des Mädchens und nicht der seiner Familie.
Die erwartete Debatte wird deshalb keine Debatte über ein Stück Stoff, sondern darüber, welchen Stellenwert wir der Selbstbestimmung der Kinder beimessen. Für mich ist die Antwort klar: Der Schutz von Mädchen wiegt schwerer als das Recht Erwachsener, religiöse Vorstellungen an ihnen sichtbar werden zu lassen. Religionsfreiheit beginnt dort, wo Freiheit überhaupt erst möglich ist.
Der Regierungsrat will die Motion in ein Postulat umwandeln, was ihm den nötigen Spielraum und die Zeit gibt, auf die Ergebnisse in Bern zu reagieren und Näheres zu prüfen. Diese Variante führt erfahrungsgemäss zu grossen Verzögerungen. Mit Annahme der Motion müsste zwingend und vor allem auch zügig das Schulgesetz angepasst werden, um dem Willen des Parlaments Folge zu leisten. Seien wir gespannt, wie das Parlament entscheiden wird. Die nächste Sitzung findet am 25. August statt.

