Neue Bewilligung nötig
27.02.2026 Dottikon, Region Unterfreiamt, BaugewerbeUnterirdische Asylunterkunft in Dottikon soll weiter betrieben werden
Seit dem 1. Juli 2024 nützt der Kanton die Geschützte Sanitätshilfsstelle in Dottikon als Asylunterkunft. Ende Mai läuft die Bewilligung aus, jetzt soll sie verlängert werden. ...
Unterirdische Asylunterkunft in Dottikon soll weiter betrieben werden
Seit dem 1. Juli 2024 nützt der Kanton die Geschützte Sanitätshilfsstelle in Dottikon als Asylunterkunft. Ende Mai läuft die Bewilligung aus, jetzt soll sie verlängert werden. Der Gemeinderat ist nicht erfreut, ihm sind aber die Hände gebunden.
Chregi Hansen
Seit Juli 2024 betreibt der Kantonale Sozialdienst in der Sanitätshilfsstelle (GSS) an der Bahnhofstrasse 22 in Dottikon eine unterirdische Notunterkunft für Flüchtlinge im Kanton Aargau. In der Anlage in Dottikon sind im Schnitt 90 Personen untergebracht – der Höchststand wurde Anfang November mit 115 Personen erreicht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei neun Monaten.
Die Anlage wurde im Sommer 2024 aufgrund der dringlichen Lage im Asylwesen eröffnet. Die Baubewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt ist bis zum 29. Mai 2026 befristet. Da die frühere Rechtsgrundlage für vereinfachte Bewilligungsverfahren (VBNS) im Januar 2025 ausser Kraft trat (Aufhebung des Notrechtes), muss eine Verlängerung jetzt im ordentlichen Baubewilligungsverfahren erfolgen. Das Bauvorhaben muss daher öffentlich ausgeschrieben und regulär geprüft werden.
Anhaltende Notlage
Der Kanton Aargau will nicht auf die Unterkunft in Dottikon verzichten. Er verzeichnet weiterhin sehr hohe Belegungszahlen in seinen Unterkünften. Am 1. Dezember 2025 lebten 9894 Personen aus dem Asylbereich im Kanton Aargau in Kantons- und Gemeindeunterkünften. «Die regulären Familienund Männerunterkünfte sind mit 95 respektive 99 Prozent voll ausgelastet», erklärte Michel Hassler, Leiter Kommunikation beim Departement Gesundheit und Soziales, Anfang Januar. Schliessungen von Unterkünften seien darum derzeit nicht absehbar.
Der Regierungsrat sieht sich weiterhin gezwungen, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen und den geltenden Status der Notlage aufrechtzuerhalten. Damit hat der Kanton die Möglichkeit, Zivilschutzanlagen und andere Unterkünfte in den Gemeinden zur Unterbringung zu nutzen. Vor diesem Hintergrund beantragte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 13. Januar eine Verlängerung der bestehenden Baubewilligung für zwei Aufenthaltscontainer sowie eine Aussenantenne (ermöglicht den Empfang von Mobilfunksignalen in der Anlage) bei der Schutzanlage um zwei weitere Jahre.
Gemeinderat sieht erste Belastungsanzeichen
Der Gemeinderat nimmt die anhaltende Notlage im kantonalen Asylwesen zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass dem Kanton weiterhin Unterbringungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen. Dennoch weist der Gemeinderat darauf hin, dass der Standort mitten im Dorfzentrum für eine langfristige Unterbringung nach wie vor ungeeignet ist. Zwar verlief der Betrieb bisher dank der Betreuung und der Toleranz der Bevölkerung weitgehend ruhig. Dennoch sind erste Belastungsanzeichen unübersehbar, und der Gemeinderat ist besorgt, dass diese bei einem längeren Weiterbetrieb weiter zunehmen könnten.
Schon im Januar hatte die Gemeinde Dottikon darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschwerden im Zusammenhang mit den Flüchtlingen aus der Unterkunft zugenommen haben. Teile der Bevölkerung fühlen sich unsicher und stören sich beispielsweise daran, dass sich Personengruppen aus der Asylunterkunft im Park aufhalten. In diesem Zusammenhang wird auch der Alkoholkonsum kritisch betrachtet. «Der Kanton entscheidet selbst über die Fortführung des Betriebs. Wir als Gemeinde haben da wenig Einfluss», erklärte damals Lukas Jansen, der Dottiker Gemeindeschreiber. Wobei allen klar sei, dass eine unterirdische Unterkunft nicht optimal ist.
Entscheid liegt beim Kanton
Aus Sicht des Gemeinderats ist eine Verlängerung der Bewilligung daher nicht im Interesse der Gemeinde, sondern einzig eine Folge der fehlenden kantonalen Alternativen. Der Entscheid über Weiterbetrieb oder Beendigung liegt aber ausschliesslich beim Kanton. Einsprachen gegen das Baugesuch haben keine direkte materielle Wirkung auf den Weiterbetrieb der Notunterkunft. Sie können das Verfahren verzögern, aber den Betrieb der Anlage nicht verhindern. Die derzeitige Situation ist die direkte Folge des Wegfalls des vereinfachten Verfahrens im Rahmen des Notrechts (VBNS). Die Notlage liegt weiterhin vor, weshalb der Kanton grundsätzlich berechtigt bleibt, entsprechende Unterkünfte zu betreiben.
Unterkunft möglichst nicht voll belegen
Das Baugesuch des Kantons wird in Kürze für 30 Tage öffentlich ausgeschrieben. Im Anschluss durchläuft das Gesuch das reguläre baurechtliche Prüfverfahren. Der Gemeinderat Dottikon nimmt zur Kenntnis, dass sich die aktuelle Belegung bei rund 80 Prozent befindet und ist bestrebt, diese als Höchstbelegung gegenüber dem Kanton zu vertreten. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihre bisherige Unterstützung und das Verständnis für die besondere Situation.

