Der Birkenweg ist eine Privatstrasse, die mit einem allgemeinen Fahrverbot (Ausnahme: Zubringerdienst) belegt ist. Die Strasseneigentümer akzeptieren kulanterweise die Benützung als Fusswegverbindung zur Schulanlage. Die Benutzer werden angehalten, auf die Ruhebedürfnisse der ...
Der Birkenweg ist eine Privatstrasse, die mit einem allgemeinen Fahrverbot (Ausnahme: Zubringerdienst) belegt ist. Die Strasseneigentümer akzeptieren kulanterweise die Benützung als Fusswegverbindung zur Schulanlage. Die Benutzer werden angehalten, auf die Ruhebedürfnisse der Anstösser Rücksicht zu nehmen und Sachbeschädigungen zu unterlassen. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern.
Quartierfest bewilligt
Der Gemeinderat hat dem OK für das Quartierfest (Wiesenstrassenfest), gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde, die Bewilligung für ein privates Fest ausserhalb der Ruhezeiten (nach 22 Uhr) erteilt. Das Quartierfest findet am kommenden Samstag, 8. August, ab 17 Uhr statt und dauert bis Mitternacht. Anlässlich des Fests wird ein Teil der Wiesenstrasse im Bereich der Liegenschaften Wiesenstrasse 35 und 37 für das Quartierfest genutzt. Die Zu- und Wegfahrt zum Heidenweg ist jederzeit gewährleistet.
Rechtskraft der Beschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni in Rechtskraft erwachsen.