Aufgrund der Brandkatastrophe von Crans-Montana wurde bei den zahlreichen Veranstaltungen Anfang 2026 in Hägglingen ein besonderes Augenmerk auf die Brandschutzvorschriften gelegt. Nun wurden Zuständigkeiten, Abläufe und Verantwortlichkeiten überprüft.
Rechtlich ...
Aufgrund der Brandkatastrophe von Crans-Montana wurde bei den zahlreichen Veranstaltungen Anfang 2026 in Hägglingen ein besonderes Augenmerk auf die Brandschutzvorschriften gelegt. Nun wurden Zuständigkeiten, Abläufe und Verantwortlichkeiten überprüft.
Rechtlich liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzmassnahmen beim jeweiligen Veranstalter. Dementsprechend wird per sofort auf die Brandschutzbegehung vor der Veranstaltung durch die Feuerwehr verzichtet. Auf Wunsch und Bedarf darf die Feuerwehr beratend hinzugezogen werden. Sofern notwendig, werden kommunale Brandschutzbewilligungen durch Kaminfegermeister Valentin Regli ausgestellt. Die dadurch anfallenden Kosten werden an Privatpersonen und Firmen weiterverrechnet. Auf die Weiterverrechnung an ortsansässige Vereine wird verzichtet.
Ab sofort ist das Formular «Brandschutz an temporären Veranstaltungen» bei der Gesuchseinreichung der Kanzlei beizulegen. Der Gemeinderat beschliesst, dass grundsätzlich die Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung massgebend sind und dementsprechend erst ab 1000 anwesenden Personen eine Brandwache zu installieren ist. Ausnahmen: Veranstaltungen in der Turn-/Mehrzweckhalle benötigen eine Brandwache bereits ab 520 Personen. Auch bei sämtlichen Fasnachtsveranstaltungen ist unabhängig von der Anzahl Personen eine Brandwache notwendig.