Für die Erdbestattungsgräber mit den Bestattungsjahren 1991 bis 2001 ist die vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber Ende April aufzuheben. Die Angehörigen werden eingeladen, die Grabmäler, Bepflanzungen und weiteren ...
Für die Erdbestattungsgräber mit den Bestattungsjahren 1991 bis 2001 ist die vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren abgelaufen. Es ist vorgesehen, diese Gräber Ende April aufzuheben. Die Angehörigen werden eingeladen, die Grabmäler, Bepflanzungen und weiteren Elemente der Grabgestaltung bis 15. April zu entfernen. Danach gehen allfällige Ansprüche verloren. Müssen einzelne Grabmäler und Pflanzen nach Fristenlauf durch das Bauamt entfernt werden, so werden diese Eigentum der Gemeinde.