Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen sind auch immer wieder die Schulanlagen. Gemäss Polizeireglement sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder ...
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen sind auch immer wieder die Schulanlagen. Gemäss Polizeireglement sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere oder Sachen gefährdet werden. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht verunreinigt wird. Hundehaltende sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht alle, sich dringend an diese gesetzlichen Bestimmungen für Tierhalter zu halten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen muss mit Busse geahndet werden.