Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden für das Jahr 2027 berechnet, auf der Grundlage der massgebenden Basisjahre 2023 bis 2025. Aufgrund der Übergangsregelungen beträgt der Grundbetrag beim Soziallastenausgleich im Jahr 2027 6333 ...
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden für das Jahr 2027 berechnet, auf der Grundlage der massgebenden Basisjahre 2023 bis 2025. Aufgrund der Übergangsregelungen beträgt der Grundbetrag beim Soziallastenausgleich im Jahr 2027 6333 Franken, und der räumlichstrukturelle Lastenausgleich wird zu zwei Dritteln nach altem und zu einem Drittel nach neuem Recht (noch nicht rechtskräftig) berechnet.
Für die Gemeinde Dietwil wurde somit für das Jahr 2027 ein Finanzausgleichsbeitrag von gerundet 315 000 Franken (Vorjahr: 333 000 Franken) errechnet. Einerseits erhält die Gemeinde einen Steuerkraftausgleich von 228 942 Franken, einen Bildungslastenausgleich von 25 000 Franken und einen räumlich-strukturellen Lastenausgleich von 124 060 Franken und andererseits leistet die Gemeinde Abgaben in den Soziallastenausgleich von 63 330 Franken. Bei der Mindestausstattung (Steuerkraftausgleich) besteht kein Beitragsanspruch.