In den späten 70er-Jahren habe ich dem Dienstverweigerungsprozess eines Freundes beigewohnt. Er hatte einen WK verweigert und wurde nach einer Gesinnungsprüfung vor einem Militärgericht zu sieben Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, davon die ersten 14 Tage in ...
In den späten 70er-Jahren habe ich dem Dienstverweigerungsprozess eines Freundes beigewohnt. Er hatte einen WK verweigert und wurde nach einer Gesinnungsprüfung vor einem Militärgericht zu sieben Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, davon die ersten 14 Tage in Isolationshaft.
Diese Erfahrung war lebensprägend. Danach ging die langjährige Beziehung in die Brüche, er bekam keine Stelle als Lehrer mehr.
Seit 2009 sind die Modalitäten des Zivildienstes gesetzlich geregelt. Die Bereitschaft, eineinhalbmal längeren «Service public» zu leisten, gilt als Tatbeweis, die Gewissensprüfung entfällt. Seit vielen Jahren sind die Zivis hochwillkommene Unterstützung in Spitälern, Altersund Pflegeheimen, Kitas und im Umweltschutz. Darum Nein zu den Einschränkungen im neuen Zivilgesetz.
Eva Halter-Arend, Muri