Interpellation von Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil
Der assistierte Suizid ist in der Schweiz rechtlich zulässig. Aber er hat Auswirkungen, etwa auf Polizei und Staatsanwaltschaft. Mitte-Grossrätin Franziska Stenico-Goldschmid stellt entsprechende ...
Interpellation von Franziska Stenico-Goldschmid, Mitte, Beinwil
Der assistierte Suizid ist in der Schweiz rechtlich zulässig. Aber er hat Auswirkungen, etwa auf Polizei und Staatsanwaltschaft. Mitte-Grossrätin Franziska Stenico-Goldschmid stellt entsprechende Fragen.
Die Zahlen steigen. Organisationen wie Exit oder Dignitas begleiten jährlich mehr Menschen, die den Weg des assistierten Suizids wählen. In der Schweiz ist dies zulässig, sofern keine selbstsüchtigen Motive vorliegen. Franziska Stenico-Goldschmid weiss: «Auch im Aargau nimmt die Bedeutung des Themas zu, sowohl gesellschaftlich als auch administrativ.» Sie weiss aber auch, dass für die Behörden dabei verschiedene Aufgaben entstehen. Etwa führt die Polizei in der Regel Abklärungen vor Ort durch, beurteilt die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz und stehen die Gesundheitsbehörden in Kontakt mit beteiligten Organisationen. «Trotz dieser Relevanz liegen öffentlich kaum umfassende Informationen zu Fallzahlen, Kostenfolgen, Abläufen und der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Sterbehilfeorganisationen vor. Weil sie Transparenz schaffen und die Auswirkungen auf Verwaltung, Justiz und Sicherheitsorgane nachvollziehbar machen will, stellt die Mitte-Grossrätin Fragen.
Jeder Fall bringt personellen Aufwand mit sich
Sie will wissen, wie viele Fälle von assistiertem Suizid im Aargau in den letzten zehn Jahren jeweils pro Jahr registriert worden sind und wie viele dieser Fälle durch Organisationen wie Exit oder Dignitas oder andere begleitet wurden. Sie fragt zudem nach den Kosten, die dem Kanton Aargau jährlich im Zusammenhang mit Einsätzen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und weiteren involvierten Stellen bei assistiertem Suizid entstehen. «Wie hoch ist der durchschnittliche Personalaufwand pro Fall? Welche standardisierten Abläufe bestehen für Polizei und Staatsanwaltschaft bei einem gemeldeten assistierten Suizid?»
Gibt es bald Statistiken?
Stenico-Goldschmid fragt zudem, wie der Regierungsrat die Zusammenarbeit mit Sterbehilfeorganisationen hinsichtlich Transparenz, Informationsflut und Einhaltung rechtlicher Vorgaben beurteile. Ebenfalls will sie wissen, welche Massnahmen bestehen, um Angehörige, Nachbarn oder involvierte Drittpersonen in solchen Situationen angemessen zu unterstützen oder zu informieren. Und sie fragt, wie der Kanton sicherstelle, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Freiwilligkeit und die Urteilsfähigkeit, im Rahmen der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Abklärungen konkret überprüft werden. «Gibt es Überlegungen, die statistische Erfassung, die Abläufe oder die Zusammenarbeit mit Sterbehilfeorganisationen zu verbessern oder zu vereinheitlichen?»
Ihre letzte Frage zielt darauf, wie der Regierungsrat die langfristige Entwicklung der Fallzahlen und deren Auswirkungen auf Ressourcenplanung und Budgetierung im Bereich Polizei und Justiz beurteile. --red/ake