Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von 3500 Franken. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend. Die ...
Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von 3500 Franken. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend. Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.
Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen.
Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden. Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.