Erschliessung Gewerbegebiet «Geere»
In der «Geere» soll es endlich vorwärtsgehen. Ab kommender Woche starten vier Auflagen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebiets. Mehrere lokale und regionale Firmen sollen profitieren. ...
Erschliessung Gewerbegebiet «Geere»
In der «Geere» soll es endlich vorwärtsgehen. Ab kommender Woche starten vier Auflagen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebiets. Mehrere lokale und regionale Firmen sollen profitieren.
Die Arealentwicklung «Geere» beschäftigt die Gemeinde schon seit mehreren Jahren. Nachdem der Verkauf des Landes an eine einzelne Firma 2019 in einer Referendumsabstimmung abgelehnt wurde, will man das noch unüberbaute Gewerbeland an mehrere Unternehmen vergeben. Im Jahr 2024 konnte der Gemeinderat mit folgenden Firmen Vorverträge für den Landverkauf abschliessen: Hubschmid Beteiligungs AG, Nesselnbach; Hufschmid Grüngutverwertung GmbH, Nesselnbach; Huwiler & Portmann AG, Niederwil; Mäder AG, Landmaschinen, Niederwil; Villiger Technik GmbH, Oberrüti.
Für die zweckmässige Erschliessung des Gewerbegebiets «Geere» ist eine Verbreiterung der Strassenparzelle «Buchgrindel» in das landwirtschaftliche Kulturland erforderlich. Das Verfahren für die Landeinzonung wurde durchgeführt. Die Vorlage wurde von der Einwohnergemeindeversammlung beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt. Für den Gestaltungsplan wurde im Herbst 2024 das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Unterlagen wurden ebenso dem kantonalen Baudepartement zur Vorprüfung eingereicht. Entsprechend dem Vorprüfungsergebnis wurde die Vorlage bereinigt. Nun folgt der nächste Schritt in diesem Projekt.
Gestaltungsplan liegt auf
Ab kommender Woche liegt der Gestaltungsplan «Geere» öffentlich auf. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht können vom 3. August bis 1. September auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Zudem stehen sie zur Einsichtnahme auf der Website der Gemeinde Niederwil zur Verfügung. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Ebenfalls ab kommender Woche liegen die Pläne für das Strassenbauprojekt und den Landerwerb öffentlich auf. Die Auflage umfasst insbesondere die Projektpläne und den technischen Bericht; den Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle. Die Unterlagen liegen ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung auf und stehen zudem auf der Website der Gemeinde Niederwil zur Einsichtnahme zur Verfügung. Der Entscheid über das Strassenbauprojekt bildet die Grundlage für den erforderlichen Land- und Rechtserwerb. Über die Entschädigung wird im Rahmen des nachfolgenden Landerwerbs- beziehungsweise Enteignungsverfahrens entschieden.
Neu mit Tempo 30
Die mit dem Bauprojekt verbundene Einführung einer Tempo-30-Zone für die Strasse Buchgrindel ist Gegenstand einer separaten Verkehrsanordnung. Diese hat der Gemeinderat inzwischen verfügt. Die räumliche Abgrenzung der Tempo-30-Zone sowie die vorgesehenen Signalisationen und Markierungen ergeben sich aus dem dazugehörigen Situations- und Signalisationsplan. Auch diese Unterlagen können während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung oder online eingesehen werden. Auch gegen diese Verkehrsanordnung kann schriftlich Einsprache erhoben werden.
Aufgelegt wird parallel dazu der Beitragsplan für die Quartiererschliessung «Geere».Der Beitragsplan umfasst den Kostenvoranschlag, den Kostenanteil der Gemeinde, den Beitragsperimeter, die Grundsätze der Kostenverteilung sowie das Verzeichnis der beitragspflichtigen Grundstücke und der darauf entfallenden Beiträge. Auch diese Unterlagen liegen vom 3. August bis 1. September auf. Gegen den Beitragsplan kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. --red