Wichtige Hürde gemeistert
31.07.2026 Region Unterfreiamt, Villmergen, Schule, BaugewerbeAktueller Stand zum Neubau des Mittelstufenschulhauses Villmergen
Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen Vergabe des Generalplaner-Mandats ab. Die Erleichterung ist gross beim Gemeinderat. Aktuell geht man davon aus, dass man weiter im Zeitplan bleibt. Noch ist ...
Aktueller Stand zum Neubau des Mittelstufenschulhauses Villmergen
Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen Vergabe des Generalplaner-Mandats ab. Die Erleichterung ist gross beim Gemeinderat. Aktuell geht man davon aus, dass man weiter im Zeitplan bleibt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der Grundsatzentscheid fiel schon im März 2024. In einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung bewilligten die Stimmbürger einen Planungskredit über 1,5 Millionen Franken für ein neues Mittelstufenschulhaus. Und stützten damit die Schulraumstrategie des Gemeinderates. Diese hatte entschieden, das alte Schulhaus Dorf aufzugeben und stattdessen ein neues in der Mühlematten zu bauen.
Ein Jahr später stand nach einem Studienauftrag an drei eingeladene Architekturbüros das Siegerprojekt fest. Das Projekt «Neugier» der Scheitlin Syfrig Architekten AG wurde einstimmig für die weitere Ausarbeitung gewählt. Die Gemeinde Villmergen schrieb in der Folge das Generalplaner-Mandat für das neue Schulhaus im Juli letzten Jahres öffentlich aus. Nach einer umfassenden Prüfung der eingegangenen Angebote erteilte der Gemeinderat den Zuschlag im November 2025 an die Arbeitsgemeinschaft «GP-Team Lokal». Diese besteht aus der Xaver Meyer AG aus Villmergen und der Hegi Koch Kolb + Partner Architekten AG aus Wohlen. Die Arbeitsgemeinschaft erzielte bei der Bewertung der verschiedenen Zuschlagskriterien das beste Gesamtergebnis.
Erheblicher Preisunterschied
Gegen diesen Entscheid erhob eine unterlegene Anbieterin im Dezember 2025 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Beanstandet wurden insbesondere der deutliche Preisunterschied zwischen den eingereichten Angeboten sowie die Bewertung der Zuschlagskriterien durch den Gemeinderat. Die Beschwerdeführerin offerierte die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen zu einem Honorar von rund 3,9 Millionen Franken. Das Angebot der lokalen Arbeitsgemeinschaft belief sich auf rund 2,72 Millionen Franken und lag damit ungefähr 1,2 Millionen Franken tiefer. Das dritte eingereichte Angebot lag bei 3,161 Millionen Franken, diese Firma hat sich der Beschwerde nicht angeschlossen.
Das Verwaltungsgericht prüfte sämtliche Einwände und wies die Beschwerde Ende Juni vollumfänglich ab. Es bestätigte damit, dass der Gemeinderat als zuständige Vergabebehörde berechtigt war, die eingereichten Angebote eigenständig zu beurteilen und den Zuschlagsentscheid auf Grundlage einer Gesamtbewertung zu treffen. Aufgrund der erheblichen Preisdifferenz zwischen den Angeboten war eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass die Gemeinde das wirtschaftlich günstigere Angebot berücksichtigen durfte und keine ausreichenden Gründe für dessen Ausschluss bestanden. Einzig die Begründung des veröffentlichten Vergabeentscheids wurde als zu wenig detailliert beurteilt. Die Gemeinde trägt deshalb einen Viertel der Verfahrens- und Parteikosten, ausmachend total 5000 Franken.
Die kleine Rüge vom Gericht akzeptiert man
Der Gemeinderat nimmt die Abweisung der Beschwerde mit Genugtuung zur Kenntnis. «Wir sind erleichtert. Wir waren immer überzeugt, dass wir richtig gehandelt haben», sagt Ammann Ueli Lütolf. Trotzdem bleibe immer ein kleiner Unsicherheitsfaktor. Der Entscheid schafft jetzt Klarheit und ermöglicht es, die nächsten Schritte für den Neubau anzugehen. Die kleine Rüge vom Gericht akzeptiert man. «Unsere Kommunikation in Bezug auf die Vergabe war nicht optimal. Wir werden daraus die Lehren für die Zukunft ziehen», so Lütolf. Letztlich sei aber entscheidend, dass bei der Vergabe selber alles korrekt verlaufen sei. Das Gericht hat in allen Beschwerdepunkten der Gemeinde recht gegeben. «Zusammenfassend erweist sich die gegen die Zuschlagserteilung erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde als unbegründet, weshalb sie abzuweisen ist», heisst es im Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist.
Baukommission eingesetzt
In der kommenden Planungsphase wird der Baukredit erarbeitet. Der Einwohnergemeindeversammlung soll in der ersten Hälfte des nächsten Jahres ein Verpflichtungskredit für den Neubau vorgelegt werden. Der Gemeinderat hat dafür die Baukommission «Neubau Mittelstufenschulhaus» eingesetzt. Die Mitglieder wurden bis auf Weiteres beziehungsweise bis zum Abschluss des Projekts gewählt. Der Kommission gehören mit Stimmrecht an: Gemeinderat René Schmidli als Präsident, Gemeindeammann Ueli Lütolf, Gemeinderat Daniel Füglistaler, Bauverwalter Marc Meier, Leiter Hauswartung Olivier Hug, Gesamtschulleiter Iso Kalchofner, Stufenleiterin Mittelstufe Sandra Henkes. Beratend ohne Stimmrecht wirken mit: Vertretung des Planungsteams ARGE GP-Team Lokal, und Remo Lindegger, Consensus Projektmanagement GmbH, als Kostenplaner. Das Protokoll und Sekretariat übernimmt (ohne Stimmrecht) Doris Rufer, Bauverwaltung, Protokoll/Sekretariat.
Entscheid über Baukredit im kommenden Frühling
Der Zeitplan bleibt eng. Ziel ist es, dass im kommenden Frühling über den Baukredit abgestimmt wird. Eigentlich war diese Abstimmung für Juni 2026 vorgesehen. Ob der Kredit an einer normalen «Gmeind» behandelt wird oder eine ausserordentliche Versammlung einberufen wird, ist noch offen. Ammann Ueli Lütolf ist überzeugt, dass der Gang ans Obergericht keine grosse Auswirkungen auf den Zeitplan hat. «Wir haben in dieser Phase weiter am Projekt gearbeitet und nicht einfach abgewartet», erklärt er. Nun aber werde die weitere Arbeit mit Vollgas aufgenommen. --gk/chh

